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Urteil Rechtsschutzbedürfnis zur Beschlussanfechtung in WEG mit Untergemeinschaften, Alternativangebote bei größeren Sanierungsmaßnahmen


Schlagworte

Rechtsschutzbedürfnis zur Beschlussanfechtung in WEG mit Untergemeinschaften, Alternativangebote bei größeren Sanierungsmaßnahmen

Leitsätze

1. Ein Rechtsschutzbedürfnis für die Anfechtung von Beschlüssen in Mehrhausanlagen mit Untergemeinschaften besteht schon dann, wenn die theoretische Möglichkeit einer Inanspruchnahme aus § 10 Abs. 8 WEG für den Anfechtungskläger besteht.

2. Zu den Anforderungen an Alternativangebote und deren Prüfung durch die Eigentümer bei größeren Sanierungsmaßnahmen.

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