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Suchergebnis Urteilssuche (7 Urteile)
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18 S 168/15 - Treuwidrige Erhöhung der KostenmieteLeitsatz: Nimmt der Vermieter eine bei Vertragsschluss bereits vorliegende Wirtschaftlichkeitsberechnung nicht zum Anlass für die Vereinbarung einer hierauf gestützten Kostenmiete, kann er sich später hierauf nicht mehr berufen. (Leitsatz der Redaktion)LG Berlin30.11.2015
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2-13 S 168/15 - Rechtsschutzbedürfnis zur Beschlussanfechtung in WEG mit Untergemeinschaften, Alternativangebote bei größeren SanierungsmaßnahmenDer Fall: ...eigenständige Gemeinschaften. Am 18. November 2014...LG Frankfurt/Main17.05.2018
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III ZR 44/22 - Notarhaftung, Vermutung beratungsgerechten VerhaltensLeitsatz: ...2016 - V ZR 168/15, BGHZ 211, 216)....BGH15.06.2023
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V ZR 119/20 - Computersimulation als zugesicherte Eigenschaft, maßgeblicher Zeitpunkt für die KaufentscheidungLeitsatz: a) Der Ausnahmefall des § 434 Abs. 1 Satz 3 Halbsatz 2 BGB, wonach der Verkäufer für seine unzutreffende öffentliche Äußerung über Eigenschaften der Kaufsache dann nicht haftet, wenn die Äußerung die Kaufentscheidung nicht beeinflussen konnte, liegt nur vor, wenn ein Einfluss der öffentlichen Äußerung auf die Kaufentscheidung nachweislich ausgeschlossen ist. b) Mit der „Kaufentscheidung“ i.S.d. § 434 Abs. 1 Satz 3 Halbsatz 2 BGB ist der Abschluss des Kaufvertrags gemeint. Maßgeblich für die Beurteilung, ob eine öffentliche Äußerung des Verkäufers über die Eigenschaft eines Grundstücks die Kaufentscheidung nicht beeinflussen konnte, ist deshalb nicht der Zeitpunkt, zu dem der Käufer sich entschlossen hat, das Grundstück zu erwerben, sondern der Zeitpunkt der notariellen Beurkundung des Grundstückskaufvertrags.BGH16.07.2021
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XI ZR 322/03 - Aufklärungspflicht der finanzierenden Bank über Grundlagen der erzielbaren Miete; Beweislast für Ursächlichkeit des Belehrungsverstoßes für den Schaden; Boarding-HouseLeitsatz: 1. Eine die Aufklärungspflicht der finanzierenden Bank aufgrund eines widerleglich vermuteten Wissensvorsprungs bei institutionalisiertem Zusammenwirken mit dem Verkäufer oder Vertreiber des finanzierten Objekts begründende arglistige Täuschung ist gegeben, wenn die Angaben zur Höhe des erzielbaren Mietzinses entgegen der Mitteilung im Verkaufsprospekt ohne betriebswirtschaftliche Untersuchung zur Rentabilität und Vermietbarkeit des Objekts (hier: sog. Boarding-House) gemacht wurden. 2. Für einen Schadensersatzanspruch aus Verschulden bei Vertragsschluß wegen unterbliebener Widerrufsbelehrung gemäß § 2 HWiG muß der Darlehensnehmer die Ursächlichkeit des Belehrungsverstoßes für den Schaden auch dann konkret nachweisen, wenn der mit dem Darlehen finanzierte Kaufvertrag nicht wirksam zustande gekommen ist.BGH06.11.2007
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VIII ZR 221/25 - Eigenbedarf einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts nach dem Inkrafttreten des MoPeGLeitsatz: 1. Die Wirksamkeit einer Eigenbedarfskündigung (hier durch eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts für ihre Gesellschafter) richtet sich nach der bei ihrem Zugang geltenden Rechtslage. 2. Die Rechtsfrage, ob sich eine (Außen-) Gesellschaft bürgerlichen Rechts - wie bisher - auch noch nach dem Inkrafttreten des MoPeG in entsprechender Anwendung des § 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB auf den Eigenbedarf eines ihrer Gesellschafter oder dessen Angehörigen berufen und hierauf gestützt eine Eigenbedarfskündigung wirksam erklären kann, bleibt, weil vorliegend nicht entscheidungserheblich, offen.(Leitsätze der Redaktion)BGH21.04.2026
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V ZR 77/22 - Aufklärungspflicht beim GrundstückskaufLeitsatz: Der Verkäufer eines bebauten Grundstücks, der dem Käufer Zugriff auf einen Datenraum mit Unterlagen und Informationen zu der Immobilie gewährt, erfüllt hierdurch seine Aufklärungspflicht, wenn und soweit er aufgrund der Umstände die berechtigte Erwartung haben kann, dass der Käufer durch Einsichtnahme in den Datenraum Kenntnis von dem offenbarungspflichtigen Umstand erlangen wird.BGH15.09.2023
