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Urteil Einräumung eines Sondernutzungsrechts
Schlagworte
Einräumung eines Sondernutzungsrechts
Leitsatz
Der Einräumung eines - nicht durch Mehrheit, sondern nur durch Vereinbarung beschließbaren - Sondernutzungsrechts steht die durch Beschluss eingeräumte Möglichkeit gleich, dass ein Sondereigentümer auf Dauer im Gemeinschaftseigentum stehende Fläche unter Ausschluss der übrigen Eigentümer nutzen darf.
(Leitsatz der Redaktion)
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