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Urteil Einräumung eines Sondernutzungsrechts


Schlagworte

Einräumung eines Sondernutzungsrechts

Leitsatz

Der Einräumung eines - nicht durch Mehrheit, sondern nur durch Vereinbarung beschließbaren - Sondernutzungsrechts steht die durch Beschluss eingeräumte Möglichkeit gleich, dass ein Sondereigentümer auf Dauer im Gemeinschaftseigentum stehende Fläche unter Ausschluss der übrigen Eigentümer nutzen darf.

(Leitsatz der Redaktion)

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