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Urteil Besitzstörung durch Entfernen des Wertstoffbehälters wg. Fehlwürfen


Schlagworte

Besitzstörung durch Entfernen des Wertstoffbehälters wg. Fehlwürfen

Leitsätze

1. Besitzer eines Wertstoffbehälters gemäß VerpackVO/VerpackG (Gelbe Tonne) ist nicht der Systembetreiber oder dessen Beauftragter, sondern der Eigentümer des Grundstückes, auf dem der Behälter eingestellt ist.

2. Der Abzug der Behälter wegen einer Fehlbefüllung stellt auch dann eine Besitzstörung dar, wenn er durch die Nutzungsbedingungen des Systembetreibers gedeckt ist.

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