4 U 774/19 - Besitzstörung durch Entfernen des Wertstoffbehälters wg. Fehlwürfen
Leitsatz:
1. Besitzer eines
Wertstoffbehälters gemäß VerpackVO/VerpackG (Gelbe Tonne) ist nicht der
Systembetreiber oder dessen Beauftragter, sondern der Eigentümer des Grundstückes,
auf dem der Behälter eingestellt ist.
2. Der Abzug der Behälter
wegen einer Fehlbefüllung stellt auch dann eine Besitzstörung dar, wenn er
durch die Nutzungsbedingungen des Systembetreibers gedeckt ist.