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Urteil Notleitungsrecht umfasst auch Gebäudequerung
Schlagworte
Notleitungsrecht umfasst auch Gebäudequerung
Leitsatz
Das Notleitungsrecht kann auch dazu berechtigen, Leitungen durch ein Gebäude zu führen; eine Einschränkung ergibt sich nur aus dem Gebot, die für den Duldungspflichtigen geringstmögliche Belastung zu wählen (Aufgabe von Senat, Urteil vom 10. Juni 2011 - V ZR 233/10, GE 2011, 1365 Rn. 12).
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