« neue Suche

Suchergebnis Urteilssuche (8 Urteile)

  1. V ZR 47/17 - Notleitungsrecht umfasst auch Gebäudequerung
    Leitsatz: ...vom 10. Juni 2011 - V ZR 233/10, GE 2011...
    BGH
    26.01.2018
  2. 8 W 47/17 - Einstweilige Verfügung bei „Doppelvermietung“
    Leitsatz: Der „Erstmieter“ kann im Falle der bevorstehenden „Doppelvermietung“ vom Vermieter keine Unterlassung im Wege der einstweiligen Verfügung verlangen. (Leitsatz der Redaktion)
    KG
    07.09.2017
  3. V ZR 4/21 - Anspruch auf Notweg bei eigenen Baumaßnahmen, Duldungspflicht des Nachbarn und eines Dienstbarkeitsberechtigten
    Leitsatz: 1. Fehlt einem bebauten Grundstück die zur ordnungsmäßigen Benutzung notwendige Verbindung mit einem öffentlichen Weg deshalb, weil die in der bestandskräftigen Baugenehmigung vorgesehene Zuwegung schon bei der Bebauung technisch nicht herstellbar war oder jedenfalls nicht (mehr) hergestellt werden kann, ist das Notwegrecht nicht gemäß § 918 Abs. 1 BGB ausgeschlossen. 2. Wird durch den Notweg eine Dienstbarkeit an dem Nachbargrundstück beeinträchtigt, muss der Eigentümer des verbindungslosen Grundstücks die Duldung des Notwegs nicht nur von dem Eigentümer des Nachbargrundstücks, sondern auch von dem Dienstbarkeitsberechtigten verlangen.3. Ob eine Zuwegung zu einem bebauten Grundstück den Anforderungen an eine zur ordnungsmäßigen Grundstücksnutzung notwendige Verbindung mit einem öffentlichen Weg genügt, beurteilt sich nach den aktuellen technischen und rechtlichen Voraussetzungen und nicht nach den Gegebenheiten bei Erteilung der Baugenehmigung.
    BGH
    13.05.2022
  4. V ZR 308/17 - Ausnahmsweise Duldung von Versorgungsleitungen für Nachbargrundstück
    Leitsatz: ...8. Februar 2013 - V ZR 56/12, NJW-RR...
    BGH
    13.07.2018
  5. V ZR 115/20 - Landesrechtliche Verpflichtung zur Duldung einer grenzüberschreitenden nachträglichen Wärmedämmung
    Leitsatz: a) Ob eine landesgesetzliche Vorschrift das Eigentum an Grundstücken zugunsten der Nachbarn i.S.v. Art. 124 EGBGB „anderen“ als den im Bürgerlichen Gesetzbuch bestimmten Beschränkungen unterwirft, so dass die Gesetzgebungskompetenz des Landes besteht, lässt sich nur auf der Grundlage einer vergleichenden Gesamtwürdigung der bundes- und landesrechtlichen Regelungen bestimmen. b) Das Landesrecht darf Beschränkungen enthalten, die dieselbe Rechtsfolge wie eine vergleichbare nachbarrechtliche Regelung des Bundes anordnen, aber an einen anderen Tatbestand anknüpfen und einem anderen Regelungszweck dienen; allerdings muss dabei die Grundkonzeption des Bundesgesetzes gewahrt bleiben. c) Regelungen, die den Grundstückseigentümer zur Duldung einer nachträglichen grenzüberschreitenden Wärmedämmung des Nachbargebäudes verpflichten, sind aufgrund des Vorbehalts in Art. 124 EGBGB von der Gesetzgebungskompetenz der Länder umfasst (hier: § 23a Abs. 1 NachbarG NW). 
    BGH
    12.11.2021
  6. V ZR 85/20 - Kein Notwegerecht bei zumutbarer Ausweichung auf eigenes Grundstück
    Leitsatz: ..., Urteil vom 5. Oktober 1965 - V ZR 73/63, BGHZ...
    BGH
    16.04.2021
  7. VIII ZR 264/19 - Ermittlung der Heizkosten durch Verbrauch vergleichbarer Räume
    Leitsatz: 1. Für die Vergleichbarkeit von Räumen im Sinne der Vorschrift des § 9a Abs. 1 Satz 1 Alt. 2 HeizkostenVO kommt es nicht zwingend darauf an, dass sich diese in demselben Gebäude wie diejenigen befinden, für die eine Schätzung des Wärmeverbrauchs zu erfolgen hat. 2. Da es nicht Zweck des § 9a HeizkostenV ist, eine exakte Ermittlung des Verbrauchs sicherzustellen, sind die mit der Schätzung nach 9a Abs. 1 Satz 1 HeizkostenV einhergehenden Ungenauigkeiten hinzunehmen.3. Das Ersatzverfahren nach § 9a Abs. 1 Satz 1 HeizkostenV darf auch in mehreren aufeinander folgenden Abrechnungsperioden angewandt werden. Die dafür notwendigen Voraussetzungen, namentlich der genannte Geräteausfall bzw. zwingende Grund, muss dann für jeden solcher mehrfach hintereinander liegenden Abrechnungszeiträume vorliegen. 4. Für die formelle Ordnungsgemäßheit der Betriebskostenabrechnung ist es ohne Bedeutung, ob die dort für den jeweiligen Mieter angesetzten Kosten auf abgelesenen Messwerten oder einer Schätzung beruhen und ob eine vom Vermieter vorgenommene Schätzung den Anforderungen des§ 9a Abs. 1 Satz 1 HeizkostenV entspricht.(Nichtamtliche Leitsätze)
    BGH
    27.10.2021
  8. VG 10 K 11594/17 - Auslegung einer Baulast
    Leitsatz: 1. Für die Frage, ob eine Baulast vorhabenbezogen oder grundstücksbezogen erklärt worden ist, kommt es auf eine an den Grundsätzen der §§ 133, 157 BGB orientierte Auslegung des in das Baulastenverzeichnis eingetragenen Textes sowie der Verpflichtungserklärung an. Da eine Baulast grundsätzlich ihrem Wesen nach genereller Natur ist, muss die Beschränkung, dass der Übernehmer einer Baulast deren Wirkungen auf ein bestimmtes Vorhaben beschränken will, eindeutig und unmissverständlich bei der Übernahme der Baulast klargestellt werden. 2. Eine Baugenehmigung, die trotz fehlender rechtlicher Sicherung der leitungsmäßigen Erschließung eines Baugrundstücks erteilt worden ist, verletzt den Grundstücksnachbarn nicht in seinem Eigentumsgrundrecht, weil die Spezialvorschrift des § 7f NRG das - unabhängig von einer bestandskräftigen Baugenehmigung bestehende - Notleitungsrecht in Baden-Württemberg spezialgesetzlich regelt und es einer analogen Anwendbarkeit des § 917 BGB daher nicht bedarf.
    VG Karlsruhe
    17.10.2019