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Suchergebnis Urteilssuche (41 - 50 von 806)

  1. 5 C 130/09 - Auch keine Schätzung mit Ablesewerten ungeeichter Wasserzähler
    Leitsatz: Nach Ablauf der Eichfrist können Ablesewerte der Wasserzähler der Betriebskostenabrechnung nicht mehr zugrunde gelegt werden. (Leitsatz der Redaktion)
    AG Neubrandenburg
    06.11.2009
  2. 15 C 206/09 - Treuwidrige Berufung auf Ausschlussfrist für Betriebskostenabrechnung bei unterbliebener Mitteilung über neue Wohnanschrift
    Leitsatz: Der Mieter kann sich nach Treu und Glauben auf die Versäumung der Ausschlussfrist für die Abrechnung von Betriebskosten dann nicht berufen, wenn er dem Vermieter nach Auszug aus der Wohnung seine neue Anschrift nicht (rechtzeitig) mitgeteilt hat. (Leitsatz der Redaktion)
    AG Neukölln
    22.09.2009
  3. 16 C 481/08 - Beleidigung und Bedrohung des Hausmeisters als Kündigungsgrund
    Leitsatz: 1. Beleidigungen und Bedrohungen des Hausmeisters durch den Mieter berechtigen zur außerordentlichen fristlosen Kündigung. 2. Eine vorangegangene fristlose Kündigung ist jedenfalls als Abmahnung wirksam. (Leitsätze der Redaktion)
    AG Neukölln
    22.04.2009
  4. 22 C 85/08 - Kein Schmerzensgeld bei drastischer Abmahnung des Vermieters
    Leitsatz: Der Mieter kann kein Schmerzensgeld für die Verletzung des Persönlichkeitsrechts nach einer drastischen Abmahnung mit deutlicher Sprache ohne freundliche Umschreibung verlangen (hier: Verhalten wie Asoziale; nicht normale westeuropäische Verhaltensweise, defekte Verhaltensweise). (Leitsatz der Redaktion)
    AG Neukölln
    26.01.2009
  5. 6 C 339/08 - Keine Verpflichtung des Grundstückserwerbers aus Mieterdarlehen
    Leitsatz: Der Erwerber eines Grundstücks ist nur dann aus einem Mieterdarlehen verpflichtet, das der Mieter dem Voreigentümer gewährt hatte, wenn eine Koppelung mit der Mietzahlung ausdrücklich oder stillschweigend vereinbart war. (Leitsatz der Redaktion)
    AG Neukölln
    09.06.2009
  6. 10 C 95/09 - Anspruch auf Entfernung eines Spanflechtzauns auf dem Nachbargrundstück
    Leitsatz: Jeder Grundstückseigentümer kann verlangen, dass eine gemeinschaftlich genutzte Grenzeinrichtung zwischen seinem und dem Nachbargrundstück nicht ohne seine Zustimmung beseitigt oder geändert wird. Das gilt erst recht, wenn ein schon früher an der gemeinsamen Grenze gesetzter Maschendrahtzaun gemäß Nachbargesetz des jeweiligen Bundeslandes als ortsüblich anzusehen ist. Der ortsübliche Grenzzaun darf nicht mehr einseitig verändert werden, sofern keine unzumutbaren Belästigungen vom Nachbargrundstück ausgehen. Einen ca. 1,80 m hohen Sichtschutzzaun aus Holzflechtplatten, welcher auf einer Länge von 17 m direkt neben dem ca. 1,60 m hohen Maschendrahtzaun angebracht war, hatte der Nachbar wieder zu entfernen. (Nichtamtliche Leitsätze)
    AG Neukölln
    16.07.2009
  7. 46 C 158/08 - Keine Minderung trotz erheblicher Flächenabweichung bei mitvermietetem Grundstück nebst Stallungen; Bauernhaus; Minderfläche; Wohnfläche; Mängel; Nebengelasse; Stallgebäude; Wohnflächenvereinbarung
    Leitsatz: Auch wenn im Mietvertrag für das Bauernhaus eine Wohnfläche angegeben ist, die tatsächlich um mehr als 10 % unterschritten wird, scheidet eine Minderung aus, wenn nach der Vereinbarung die Miete für „Wohnhaus und Nebengebäude" zu zahlen ist. (Leitsatz der Redaktion)
    AG Neuruppin
    05.03.2009
  8. 9 C 232/09 - Fälligkeit des Nachzahlungsanspruchs aus der Heiz- und Warmwasserkostenabrechnung; Heizkosten; Warmwasserkosten; Zurückbehaltungsrecht wegen nicht vorgelegter Gesamtverbrauchswerte; Allgemeinstrom; Betriebskostenabrechnung; Heizstrom; Datenschutz; Ablesewerte aller Heizkörper
    Leitsatz: Der Nachzahlungsanspruch aus der Heiz- und Warmwasserkostenabrechnung ist nicht fällig, wenn der Mieter ein Zurückbehaltungsrecht wegen nicht vorgelegter Gesamtverbrauchswerte aller Mieter geltend macht. (Leitsatz der Redaktion)
    AG Pankow-Weißensee
    10.11.2009
  9. 103 C 380/08 - Urkunden contra Zeugenbeweis; übergegangener Beweisantritt
    Leitsatz: Eine große Hausverwaltung darf sich für die Behauptung der Auszahlung eines Betriebskostenguthabens nicht auf Zeugenbeweis beziehen, sondern muss die erfolgte Zahlung urkundlich beweisen. (Leitsatz der Redaktion)
    AG Schöneberg
    26.08.2009
  10. 104a C 319/09 - Unwirksame Betriebskostenabrechnung bei unterbliebener Beteiligung der Stellplatzmieter
    Leitsatz: Die Betriebskosten müssen grundsätzlich auf alle Mieter umgelegt werden; werden Mieter von Kfz-Stellplätzen an der Umlage nicht beteiligt, ist die Betriebskostenabrechnung für die Wohnraummieter unwirksam. (Leitsatz der Redaktion)
    AG Schöneberg
    06.11.2009