« neue Suche

Suchergebnis Urteilssuche (411 - 420 von 806)

  1. 24 W 17/08 - Begründung der Beseitigungspflicht (hier: Abbau einer Treppe vom Obergeschoss in den Garten); Wohnungseigentum; Nutzungsregelung für Tiefgarage; Fahrrad-Verbot; geduldete Gartentreppe; Einbau einer Lüftungsanlage; Beseitigungsanspruch
    Leitsatz: 1. Die mehrheitlich beschlossene Aufforderung an einen Wohnungseigentümer, eine bisher geduldete Treppe von der Obergeschosswohnung in den Garten wieder abzubauen, ist regelmäßig als Androhung der gerichtlichen Durchsetzung zu verstehen. Wegen einer teilweise abweichenden Rechtsprechung, welche die Aufforderung als konstitutive Begründung der Beseitigungspflicht ansieht, kann aber der Eigentümerbeschluss angefochten werden. 2. Ein Wohnungseigentümer ist nicht berechtigt, seinen Balkon mit einer Treppe zum Garten zu versehen. Eine Verjährung des Beseitigungsanspruchs tritt nicht ein, wenn die Treppe nur widerruflich geduldet worden ist. 3. Für die Tiefgarage kann eine Nutzungsregelung dahingehend beschlossen werden, dass Fahrräder auf den Pkw-Stellplätzen nicht zugelassen und deshalb entfernt werden müssen. Das gilt um so mehr, wenn eine besondere Fahrradbox vorhanden ist. 4. Liegt ein bestandskräftiger Grundlagenbeschluss über den Einbau einer Lüftungsanlage in der Tiefgarage vor, kann mit einem angefochtenen Ausführungsbeschluss nur die ordnungsgemäße Vergabe der Arbeiten gerichtlich nach geprüft werden, nicht aber der Grundlagenbeschluss.
    KG
    18.05.2009
  2. 8 U 106/08 - Munitionsfunde auf dem Flughafen Berlin-Tegel; Zulässigkeit eines Gewährleistungsausschlusses im Formularmietvertrag; öffentlich-rechtlicher Erstattungsanspruch
    Leitsatz: 1. Die Bundesrepublik Deutschland kann sich als Vermieterin gegenüber gewerblichen Mietern auch dann auf einen formularmäßig vereinbarten Gewährleistungsausschluss berufen, wenn der Mangel in der Belastung des Grundstücks mit Kampfmitteln aus dem Zweiten Weltkrieg besteht. 2. § 313 BGB ist im Anwendungsbereich der Gewährleistungsvorschriften auch dann unanwendbar, wenn ein Gewährleistungsausschluss vereinbart worden ist. 3. § 539 Abs. 1 BGB ist auf Aufwendungen des Mieters zur Mangelbeseitigung auch dann nicht anwendbar, wenn ein Gewährleistungsausschluss vereinbart worden ist. 4. Art. 120 Abs. 1 Satz 1 GG gilt nur im Verhältnis zwischen dem Bund und den Ländern und begründet keine Ansprüche Dritter. 5. Ansprüche eines Landes gegen den Bund aus Art. 120 Abs. 1 Satz 1 GG können an Private abgetreten werden. 6. Art. 120 Abs. 1 Satz 1 GG begründet keine auf Freistellung gerichteten Ansprüche eines Landes gegen den Bund. 7. Zu den Voraussetzungen der öffentlich-rechtlichen Geschäftsführung ohne Auftrag und des öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruchs. 8. Zur Frage, ob das Land Berlin öffentlich-rechtlich verpflichtet ist, im Boden aufgefundene Kampfmittel selbst zu beseitigen oder beseitigen zu lassen.
    KG
    14.05.2009
  3. 3 W 31/08 - Unterlassungsanspruch gegen Infraschall; niederfrequenter Schall; Emissionen; Lärm vom Nachbargrundstück; Kausalitätsbeweis für Beeinträchtigungen; Unterlassungsanspruch; Windkraft; Windkrafträder; Heizhaus; Fernwärme; anerkannte Regeln der Technik
    Leitsatz: 1. Geht von einem Grundstück niederfrequenter Schall (sog. Infraschall) aus, kann der Eigentümer eines anderen Grundstücks Unterlassung oder Beseitigung von Emissionen verlangen, wenn die durch diese hervorgerufenen Beeinträchtigungen nicht nur unwesentlich sind. 2. Bestehen keine gesicherten wissenschaftlichen Erkenntnisse über die Auswirkungen von Emissionen, hat derjenige, der einen Unterlassungsanspruch aus §§ 906, 1004 BGB geltend macht, den Kausalitätsbeweis der Beeinträchtigung nicht geführt, wenn nicht ausgeschlossen werden kann, dass die behaupteten Beeinträchtigungen auch andere Ursachen haben können. 3. Sind wissenschaftliche Zusammenhänge noch weitgehend unerforscht, ist es nicht Aufgabe der Tatsachengerichte, neuen wissenschaftlichen Theorien zum Durchbruch zu verhelfen.
    OLG Rostock
    13.05.2009
  4. I-24 W 16/09 - Gegenstandswert eines gerichtlichen Vergleichs
    Leitsatz: 1. Werden in einem "Mehrvergleich" Streitgegenstände miterledigt, die im Rechtsstreit nicht anhängig gewesen sind, sind diese nach allgemeinen Grundsätzen einzeln zu bewerten und erhöhen den Gegenstandswert des Vergleichs. 2. Vereinbaren die Parteien in dem "Räumungsvergleich" für den Mieter eine "Umzugskostenbeihilfe", so wirkt diese sich nicht werterhöhend aus, wenn die Parteien darüber nicht gestritten haben.
    OLG Düsseldorf
    11.05.2009
  5. I-24 U 153/08 - Vertragswidrige Nutzung und Bereicherungsausgleich
    Leitsatz: 1. Bei der Vermietung von Geschäftsräumen erstreckt sich das Recht des Mieters zur Nutzung der gemieteten Räume auf das Recht zur Mitbenutzung der Grundstücksgemeinschaftsflächen. 2. Die ständige vertragswidrige Nutzung von Gemeinschaftsflächen ("Sondernutzung") ist grundsätzlich geeignet, Nutzungsentgeltansprüche des Vermieters nach Bereicherungsrecht auszulösen (hier verneint).
    OLG Düsseldorf
    05.05.2009
  6. I-24 U 87/08 - Öffentlich-rechtliche Gebrauchshindernisse als Mietmangel
    Leitsatz: Öffentlich-rechtliche Gebrauchshindernisse und -beschränkungen stellen dann einen Fehler der Mietsache dar, wenn die fehlende Genehmigung eine Aufhebung oder erhebliche Beeinträchtigung der Tauglichkeit der Mietsache zum vertragsgemäßen Gebrauch zur Folge hat, weil die zuständige Behörde die Nutzung des Mietobjekts untersagt oder wenn ein behördliches Einschreiten insoweit ernstlich zu erwarten ist (hier verneint für ehemaliges Bahnhofsgebäude).
    OLG Düsseldorf
    05.05.2009
  7. 8 U 183/08 - Einzelrichterzuständigkeit; Berufungsverwerfung; Kündigungsfolgeschaden; Mitverschulden; Schadensminderungspflicht; Nachmieterstellung; Beweislast; Vermietung mit höherer Miete; Akzeptierung von Nachmieter; Mietausfallschaden
    Leitsatz: 1. Der entscheidende Einzelrichter (§ 526 Abs. 1 ZPO) ist befugt, die Berufung durch Urteil als unzulässig zu verwerfen. 2. Der außerordentlich fristlos kündigende Vermieter verstößt nicht gegen seine Pflicht zur Minderung des Kündigungsfolgeschadens (§ 254 Abs. 2 Satz 1 BGB), wenn er die Räume nicht zur nach dem gekündigten Mietvertrag geschuldeten Miete, sondern zu einer marktgerechten höheren Miete anbietet. 3. Der Vermieter ist auch nicht gehalten, jede beliebige Person als Mieter zu akzeptieren. Der gekündigte Mieter, der dem Vermieter die Verletzung seiner Schadensminderungspflicht vorwirft, weil dieser nicht an einen bestimmten Interessenten vermietet habe, muss deshalb darlegen und beweisen, dass es sich um einen ernstzunehmenden Interessenten handelte, der die Mietzahlung ausreichend sicher gewährleistet hätte.
    KG
    04.05.2009
  8. I-24 U 9/09 - Vorschnelle Beauftragung eines Rechtsanwalts als überwiegendes Mitverschulden
    Leitsatz: Zur Verpflichtung des Mieters, außergerichtliche Kosten des Vermieters zur erfolgreichen Abwehr einer Kündigung zu erstatten (hier verneint).
    OLG Düsseldorf
    28.04.2009
  9. I-24 U 50/08 - Rechtsanwaltshaftung; Schutzwirkung; Mieterberatung; fehlerhafte Beratung durch Mieterverein
    Leitsatz: Ein Rechtsanwalt, der im Auftrag einer Mieterschutzvereinigung deren Mitglied fehlerhaft berät, kann dem Mitglied nach den Grundsätzen des Vertrages mit Schutzwirkung zugunsten Dritter haften.
    OLG Düsseldorf
    21.04.2009
  10. I 24 U 160/08 - Betriebskostenvorauszahlung; Rückforderung der vom Mieter geleisteten Nachzahlung; Wasserkosten; Überschreitung des Abrechnungszeitraums; verspätete Ablesung; Niederschlagswasser; „Wasserverbrauchskosten“; Nebenkosten; formell unwirksame Betriebskostenabrechnung; Gewerbemietverhältnis; untergegangene Vorauszahlungen; Beweislast; Darlegungslast; materielle Unrichtigkeit einer Betriebskostenabrechnung
    Leitsatz: 1. Hat der Mieter auf eine Betriebskostenabrechnung eine Nachzahlung erbracht und fordert er danach seine Vorauszahlungen zurück, so trifft ihn die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass die Abrechnung inhaltlich unrichtig ist. 2. Zur formellen Wirksamkeit der Abrechnungspositionen „Wasserverbrauchskosten" und „Kosten der Abwasserbeseitigung incl. Niederschlagswasser".
    OLG Düsseldorf
    21.04.2009