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XII ZR 79/07 - Geschuldete Mehrwertsteuer in der GeschäftsraummieteLeitsatz: a) Zur Auslegung der Vereinbarung einer Grundmiete von "monatlich x DM zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer, zur Zeit 15 % = y DM" anhand der Vorstellungen der Vertragsparteien bei der Festlegung des Mietzinses, wenn der Vermieter nicht wirksam zur Steuerpflicht optieren konnte (Fortführung des Senatsurteils vom 28. Juli 2004 - XII ZR 292/02 - GE 2004, 1230 = NJW-RR 2004, 1452). b) Zur Entscheidungserheblichkeit der Behauptung des Vermieters, bei Abschluss dieses Vertrages habe die Mieterin ihre Bereitschaft erklärt, den verlangten Gesamtpreis unabhängig davon zu zahlen, ob sie selbst zum Vorsteuerabzug berechtigt sei und welche steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten der Vermieter wahrnehmen könne oder wolle.BGH21.01.2009
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VIII ZR 107/08 - Rechtzeitige Absendung einer Betriebskostenabrechnung nicht fristwahrend; Post als Erfüllungsgehilfe des Vermieters; Postverschulden; Postverzögerung; PostverlustLeitsatz: a) Die Frist zur Abrechnung der Betriebskosten gemäß § 556 Abs. 3 Satz 2 BGB wird nur dann gewahrt, wenn die Abrechnung dem Mieter noch innerhalb der Frist zugeht; die rechtzeitige Absendung der Abrechnung durch den Vermieter genügt nicht. b) Bedient sich der Vermieter zur Beförderung der Abrechnung der Post, wird diese insoweit als Erfüllungsgehilfe des Vermieters tätig; in einem solchen Fall hat der Vermieter ein Verschulden der Post gemäß § 278 Satz 1 BGB auch dann zu vertreten (§ 556 Abs. 3 Satz 3 Halbs. 2 BGB), wenn auf dem Postweg für den Vermieter unerwartete und nicht vorhersehbare Verzögerungen oder Postverluste auftreten.BGH21.01.2009
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VIII ZR 62/08 - Neue Eigenbedarfskündigung nach Rechtskraft eines Vor-UrteilsLeitsatz: a) Die Rechtskraft eines Urteils, mit dem eine auf Eigenbedarf gestützte Kündigung des Vermieters mit der Begründung abgewiesen wird, die Kündigung sei im Hinblick darauf, dass der Mieter bei Abschluss des Mietvertrags nicht auf den bereits absehbaren Eigenbedarf hingewiesen worden sei, "jedenfalls zum fraglichen Zeitpunkt rechtsmissbräuchlich", steht einer erneuten Eigenbedarfskündigung nicht entgegen. b) Weist der Vermieter anlässlich der Novation eines langjährigen Mietvertrags nicht auf einen möglichen Eigenbedarf für seine heranwachsende Tochter hin, steht einer Kündigung des Vermieters, mit der das Mietverhältnis zum Ablauf von rund vier Jahren nach der Erneuerung des Mietvertrags beendet werden soll, nicht der Einwand rechtsmissbräuchlichen Verhaltens entgegen.BGH21.01.2009
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XII ZR 21/07 - Fristlose Kündigung, Untermietvertrag, SB-Warenhaus, BaumarktLeitsatz: Über die Klage eines Mieters auf Feststellung, dass sein Mietverhältnis durch fristlose Kündigung aus wichtigem Grund beendet worden ist, kann nicht durch Teilurteil entschieden werden, wenn der Vermieter widerklagend Mietzins für die Zeit vor oder nach dem angeblichen Beendigungstermin begehrt.BGH21.01.2009
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9 C 194/08 - Unbeachtliche formelle Mängel eines Mieterhöhungsverlangens; Orientierungshilfe zum Berliner Mietspiegel; unzulässiger Zuschlag für vermieterseits geschuldete Schönheitsreparaturen; Speisekammer als zusätzlicher Nutzraum; Mängel im TreppenhausLeitsatz: Verlangt der Vermieter in seinem Mieterhöhungsbegehren unzulässigerweise auch einen Zuschlag für von ihm geschuldete Schönheitsreparaturen, macht dies das Mieterhöhungsverlangen nicht insgesamt unwirksam. (Leitsatz der Redaktion)AG Schöneberg22.01.2009
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558 C 10992/08 - Umlegung der Aufzugskosten auf ErdgeschossmieterLeitsatz: Sind die Erdgeschossmieter preisgebundenen Wohnraums vereinbarungsgemäß von den Fahrstuhlkosten ausgenommen worden, ist der neue Eigentümer nach Auslaufen der Preisbindung hieran gebunden. (Leitsatz der Redaktion)AG Hannover22.01.2009
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15a C 258/09 - Zurückbehaltungsrecht bei einverständlicher Reduzierung der Miete wegen eines Mangels; fristlose Kündigung wegen Zahlungsverzugs; Schimmelbefall; GebrauchstauglichkeitLeitsatz: Die einverständliche Reduzierung der Miethöhe wegen eines Mangels schließt insoweit ein Zurückbehaltungsrecht aus. (Leitsatz der Redaktion)AG Wedding22.01.2009
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BVerwG 8 B 93.08 - Besatzungshoheitliches Enteignungsverbot; Miterben; notwendige Streitgenossenschaft; Bindungswirkung bei ZurückverweisungLeitsatz: 1. Voraussetzung für die Unterbrechung des besatzungshoheitlichen bzw. besatzungsrechtlichen Zurechnungszusammenhangs einer Enteignung durch ein konkretes Enteignungsverbot ist, dass tatsächlich ein entsprechender Befehl der sowjetischen Besatzungsmacht ergangen und in der Rechtswirklichkeit erkennbar geworden ist. 2. Die Bindungswirkung des § 144 Abs. 6 VwGO gilt nur für das Verfahren, in dem die Zurückverweisung vorgenommen wurde. Auf Parallelverfahren findet die Vorschrift keine Anwendung. Einzelne Miterben, die auf Erlass eines Restitutionsbescheids zugunsten der Erbengemeinschaft klagen, sind keine notwendigen Streitgenossen. (Leitsätze der Redaktion)BVerwG22.01.2009
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BVerwG 4 C 17.07 - Außenbereich; Windenergieanlage; Photovoltaikanlage; Solaranlage; kombinierte Windenergie-/Photovoltaikanlage; Hybridanlage; Hybrid; Anlage zur Erforschung und Entwicklung der Windenergie; Forschungs- und Entwicklungskonzept; Privilegierung; Mitziehung; DienenLeitsatz: 1. Eine Anlage ist ein Vorhaben zur Erforschung und Entwicklung der Windenergie im Sinne des § 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB, wenn der Bauherr anhand eines Forschungs- und Entwicklungskonzepts plausibel darlegt, dass die von ihm konstruierte Anlage nach gegenwärtigem Erkenntnisstand geeignet ist, die Nutzung der Windenergie mehr als nur unerheblich zu verbessern, die Anlage aber noch praktisch erprobt werden muss. Das Konzept muss die hinreichende Gewähr für die Ernsthaftigkeit und - bezogen auf das konkrete Forschungs- und Entwicklungsziel - die Dauerhaftigkeit des Privilegierungszwecks bieten. 2. Die Privilegierung des § 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB erlaubt auch die Erforschung und Entwicklung solcher Anlagen, die zwar nicht unter den gegenwärtigen Netzbedingungen und Energiepreisen, jedoch unter insoweit veränderten Rahmenbedingungen als Vorhaben zur Nutzung der Windenergie im Außenbereich zulässig wären, vorausgesetzt, eine solche Veränderung der Netzbedingungen und Energiepreise kann auch für Deutschland vernünftigerweise nicht ausgeschlossen werden.BVerwG22.01.2009
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V ZB 181/08 - Insolvenzverfahren; Vollstreckungsgefahr; SuizidgefahrLeitsatz: Der Schuldner ist auch nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens über sein Vermögen befugt, in einem Verfahren über die Zwangsversteigerung eines zur Masse gehörenden Grundstücks Vollstreckungsschutz nach § 765 a ZPO wegen einer Suizidgefahr für sich oder einen nahen Angehörigen zu beantragen. (Leitsatz der Redaktion)BGH22.01.2009