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Urteil Fristlose Kündigung, Untermietvertrag, SB-Warenhaus, Baumarkt
Schlagworte
Fristlose Kündigung, Untermietvertrag, SB-Warenhaus, Baumarkt
Leitsatz
Über die Klage eines Mieters auf Feststellung, dass sein Mietverhältnis durch fristlose Kündigung aus wichtigem Grund beendet worden ist, kann nicht durch Teilurteil entschieden werden, wenn der Vermieter widerklagend Mietzins für die Zeit vor oder nach dem angeblichen Beendigungstermin begehrt.
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