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  1. 3 O 21/08 - Verbot des Eigengeschäfts bei Alleinauftrag; Maklerprovision; Maklervertrag; Grundstücksverkauf
    Leitsatz: Das formularmäßige Verbot von Eigengeschäften in einem Maklervertrag ist unwirksam. (Leitsatz der Redaktion)
    LG Neubrandenburg
    16.02.2009
  2. 1 S 20283/08 - Parteien in einer Anfechtungsklage gegen "Wohnungseigentümergemeinschaft"; Beeinträchtigung durch Gartenhaus
    Leitsatz: 1. Eine Anfechtungsklage, die gegen die "Wohnungseigentümergemeinschaft S. (Wohnungseigentümer siehe anliegende Liste)" gerichtet ist, ist auslegungsfähig. Bei der Auslegung ist auch zu berücksichtigen, dass die Anfechtungsklage - anders als etwa eine Klage auf Schadensersatz - gemäß § 46 Abs. 1 Satz 1 WEG nur gegen die übrigen Eigentümer gerichtet werden kann. 2. Für die Beurteilung der Beeinträchtigung eines Gartenhauses im Sinne von § 14 Nr. 1 WEG im Rahmen eines Beschlussanfechtungsverfahrens gegen den Genehmigungsbeschluss kommt es nicht darauf an, ob das Gartenhaus für den Kläger sichtbar ist, geschweige denn, von welchem Standort innerhalb seines Sondereigentums aus das Gartenhaus noch zu sehen ist. Entscheidend ist der Blickwinkel von allen Gemeinschafts- und Sondereigentumsflächen aus.
    LG München I
    16.02.2009
  3. I-24 U 6/08 - Verjährung und Nutzungsentschädigung bei Rückgabe nur eines Teils der Schlüssel
    Leitsatz: 1. Der kurzen Verjährung unterliegen Schadensersatzansprüche wegen nicht ausgeführter Schönheitsreparaturen und wegen unterbliebener Instandsetzungsmaßnahmen sowie deren Folgeansprüche wegen Mietausfalls, auch wenn der Mieter bei der Rückgabe des Mietobjekts dem Vermieter nicht sämtliche Schlüssel zurückgegeben hat. 2. In diesem Fall kann der Vermieter Nutzungsentschädigung wegen Vorenthaltens der Mieträume beanspruchen, wenn der Mieter den (Mit-) Besitz nach beendetem Mietverhältnis gegen den Willen des Vermieters ausübt, wenn er sich also weigert, dem geltend gemachten Anspruch des Vermieters auf Übergabe der restlichen Schlüssel unverzüglich nachzukommen.
    OLG Düsseldorf
    16.02.2009
  4. 55 T 34/08 WEG - Auferlegung von Prozesskosten bei grobem Verschulden des WEG-Verwalters; pflichtwidriges Verhalten des Verwalters; Verkündung von Mehrheitsbeschlüssen; keine Übergangsfrist für Anwendung des neuen WEG-Rechts; Quorum; gewerbsmäßiger Verwalter; Amateurverwalter; werdende Gemeinschaft; teilender Bauträger; Eigentümerverwalter
    Leitsatz: 1. Dem grob pflichtwidrig handelnden WEG-Verwalter können die Prozesskosten gem. § 49 Abs. 2 WEG nicht nur in den Fällen auferlegt werden, in denen er nicht Partei oder beigeladen ist, sondern auch in den Fällen, in denen er als Partei obsiegt und die Prozesskosten an sich der Gegner zu tragen hätte. 2. Die kostenrechtliche Sonderregelung des § 49 Abs. 2 WEG ist nur eine Kodifizierung der bisherigen Rechtsprechung und ihre Rechtsfolge für Verwalter deshalb nicht überraschend. Eine Übergangsfrist für die Anwendung der Vorschrift ist deshalb nicht zuzugestehen. 3. Grobes Verschulden i. S. v. § 49 Abs. 2 WEG liegt vor, wenn der WEG-Verwalter die im Verkehr erforderliche Sorgfalt in ungewöhnlich hohem Maße verletzt, indem er ganz naheliegende Überlegungen nicht anstellt, beiseiteschiebt oder dasjenige unbeachtet lässt, was im gegebenen Fall jedem einleuchten müsste oder sich jedem aufgedrängt hätte. 4. Für die Annahme eines groben Verschuldens i. S. d. § 49 Abs. 2 WEG ist in subjektiver Hinsicht ein schweres Verschulden im Sinne eines gesteigerten Fehlverhaltens Voraussetzung. Hat der Verwalter bei der Abstimmung auf Bedenken hinsichtlich des erforderlichen Quorums hingewiesen, aber dennoch einen Beschluss als zustande gekommen verkündet, kann jedenfalls bei einem nicht gewerbsmäßig tätigen Verwalter keine grobe Fahrlässigkeit angenommen werden. 5. Lehnt das Gericht Schadensersatzansprüche wegen grober Fahrlässigkeit ab, schließt das auch die Geltendmachung einer leichten Fahrlässigkeit in einem weiteren Prozess aus. 6. Werden dem Verwalter nach § 49 Abs. 2 WEG vom Amtsgericht Prozesskosten auferlegt, steht ihm in analoger Anwendung des § 99 Abs. 2 ZPO die sofortige Beschwerde zu. (Leitsätze der Redaktion)
    LG Berlin
    17.02.2009
  5. 2 K 254/07 - - Abwassergebühr; Grundgebühr; Zählergrößen; Nenngrößen; Wasserzähler; Kostenüberdeckung; Ausgleich; Kostendeckungsprinzip
    Leitsatz: 1. Zur Erhebung von Grundgebühren für öffentliche Einrichtungen zur Abwasserbeseitigung. 2. Eine Verletzung des Kostendeckungsgrundsatzes kommt nur in Betracht, wenn die Höhe des gebührenfähigen Verwaltungsaufwandes auf nicht sachgerechte Weise prognostiziert wird, wozu auch eine Berücksichtigung nicht berücksichtigungsfähiger Kostenpositionen gehört. 3. Soweit eine öffentliche Einrichtung nicht über eigene Personal- oder Sachmittel verfügt, sie insoweit jedoch sich der Hilfe Dritter bedient, können die an diese zu zahlenden Entgelte in die Gebührenkalkulation eingestellt werden; hinsichtlich der Grundgebühr jedoch nur, soweit sie fixe Vorhaltekosten decken.
    VG Dresden
    17.02.2009
  6. BVerwG 8 B 98.08 - Verfahren bei Aufhebung rechtsstaatswidriger Entscheidungen nach ausländischen Vorschriften
    Leitsatz: Mit der Aufhebung der rechtsstaatswidrigen (straf-, ordnungsstraf- oder verwaltungsrechtlichen) Entscheidung über die Vermögensentziehung durch die dafür zuständige ausländische Stelle steht die Rückgabeberechtigung des früheren Rechtsinhabers dem Grunde nach fest. Die rechtsgrundlos gewordene Vermögensverschiebung wird sodann von den an die Aufhebungsentscheidung gebundenen Ämtern zur Regelung offener Vermögensfragen nach Maßgabe des Vermögensgesetzes rückabgewickelt. (Leitsatz der Redaktion)
    BVerwG
    17.02.2009
  7. 32 Wx 164/08 - Vom im Gesetz oder der Teilungserklärungen genannten Zeitraum abweichender Wirtschaftsplan; langjährige abweichende Übung; treuewidrige Forderung nach Änderung des Abrechnungszeitraumes; keine Anfechtungsbefugnis bei geringfügigen Fehlern im Wirtschaftsplan; kein Verstoß gegen ordnungsgemäße Verwaltung durch freie Auftragsvergabe bei Einhaltung der Mindesthonorare nach HOAI
    Leitsatz: 1. Setzt sich ein Wohnungseigentümer gegen einen Wirtschaftsplan zur Wehr, dem in Fortsetzung einer langjährig geübten Verfahrensgepflogenheit nicht das Kalenderjahr zugrunde liegt, so handelt er treuwidrig, wenn er den Übergang zu dem vom Gesetz oder der Teilungserklärung vorgesehenen Zeitraum nicht vor der Herstellung der Abrechnung einfordert und mit der Auswahl des Abrechnungszeitraumes keine materiellen Nachteile für ihn verbunden sind. 2. Führen Fehler im Wirtschaftsplan dazu, dass nur verhältnismäßig geringfügige laufende Mehrbelastungen auf die einzelnen Wohnungseigentümer zukommen, führen diese Fehler nicht schon zu einer Anfechtbarkeit des Wirtschaftsplans, da der Ausgleich durch die Jahresabrechnung erfolgt. 3. Bei Auftragsvergabe an einen Architekten oder Bauingenieur verstößt die Unterlassung der Einholung von Vergleichsangeboten jedenfalls dann nicht gegen den Grundsatz ordnungsmäßiger Verwaltung, wenn sich das Angebot bei überschlägiger Berechnung im Bereich des Mindesthonorars nach der HOAI bewegt.
    OLG München
    17.02.2009
  8. I-10 W 132/08 - Streitwertbemessung, Mängel
    Leitsatz: Bei der Streitwertbemessung für das selbständige Beweisverfahren hat das Gericht nach Einholung des Gutachtens den „richtigen“ Hauptsachewert festzustellen. Stellt der Sachverständige die behaupteten Mängel nicht fest, ist der Wert nicht mit dem Mindeststreitwert, sondern unter Zugrundelegung der Behauptungen zu den Mängeln zu schätzen.
    OLG Düsseldorf
    17.02.2009
  9. 77 C 402/08.WEG - Anspruch der Wohnungseigentümer auf Einberufung einer Eigentümerversammlung und Aufnahme bestimmter Tagesordnungspunkte
    Leitsatz: Auch ein einzelner Wohnungseigentümer kann vom Verwalter die Einberufung einer Versammlung mit bestimmten Tagesordnungspunkten verlangen, wenn deren Behandlung ordnungsgemäßer Verwaltung entspricht. (Leitsatz der Redaktion)
    AG Schöneberg
    18.02.2009
  10. 6 O 48/06 - Haftung des gerichtlichen Sachverständigen für Verkehrswertgutachten; grobe Fahrlässigkeit; wertbeeinflussende Faktoren; Zuziehung von Sonderfachleuten; wahrnehmbare Mängel; Baumängel; Wertgutachten für Zwangsversteigerung; Feuchteschäden; Schimmelpilz; unrichtiges Gutachten; Pflichtverletzung
    Leitsatz: 1. Der mit der Ermittlung des Verkehrswerts beauftragte Sachverständige hat nur die äußerlich wahrnehmbaren, wertbeeinflussenden Faktoren zu berücksichtigen. 2. Ohne Anhaltspunkte für bestimmte Mängel muss der Sachverständige Baumängel weder selbst noch durch Zuziehung weiterer Sonderfachleute ermitteln. (Leitsätze der Redaktion)
    LG Karlsruhe
    18.02.2009