Urteil Abwassergebühr
Schlagworte
Abwassergebühr; Grundgebühr; Zählergrößen; Nenngrößen; Wasserzähler; Kostenüberdeckung; Ausgleich; Kostendeckungsprinzip
Leitsätze
1. Zur Erhebung von Grundgebühren für öffentliche Einrichtungen zur Abwasserbeseitigung.
2. Eine Verletzung des Kostendeckungsgrundsatzes kommt nur in Betracht, wenn die Höhe des gebührenfähigen Verwaltungsaufwandes auf nicht sachgerechte Weise prognostiziert wird, wozu auch eine Berücksichtigung nicht berücksichtigungsfähiger Kostenpositionen gehört.
3. Soweit eine öffentliche Einrichtung nicht über eigene Personal- oder Sachmittel verfügt, sie insoweit jedoch sich der Hilfe Dritter bedient, können die an diese zu zahlenden Entgelte in die Gebührenkalkulation eingestellt werden; hinsichtlich der Grundgebühr jedoch nur, soweit sie fixe Vorhaltekosten decken.
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