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  1. IX ZB 248/08 - Keine Ersatzzustellung durch Einlegung in den Briefkasten von bereits aufgegebenen Geschäftsräumen
    Leitsatz: Bei bereits aufgegebenen Geschäftsräumen kann eine Ersatzzustellung durch Einlegung in den Briefkasten nicht erfolgen.
    BGH
    22.10.2009
  2. XI ZR 118/08 - Widerrufsbelehrung; Deutlichkeitsgebot; Empfangsbestätigung; Immobilienfonds; Finanzierungsdarlehen; Verbraucherkredit; Überlegungsfrist; Haustürgeschäft; Gesamtbetragsangabe
    Leitsatz: 1. Der Zusatz in einer Widerrufsbelehrung, der Lauf der Widerrufsfrist beginne "frühestens, wenn Ihnen diese Belehrung über ihr Widerrufsrecht ausgehändigt worden ist, jedoch nicht bevor Sie die von uns gegengezeichnete Ausfertigung des Darlehensvertrages erhalten haben", widerspricht nicht dem Deutlichkeitsgebot des § 2 Abs. 1 Satz 2 HWiG a.F. 2. Wird eine Widerrufsbelehrung mit einer optisch getrennten und vom Verbraucher gesondert zu unterschreibenden Empfangsbestätigung verbunden, verstößt dies nicht gegen § 2 Abs. 1 Satz 3 HWiG a.F.
    BGH
    13.01.2009
  3. XI ZR 145/08 - Sicherheitseinbehalt nur gegen Stellung einer Bürgschaft in Kombination mit Verzicht auf Einreden; Gewährleistungsansprüche; Bauvertrag; Gewährleistungsbürgschaft
    Leitsatz: a) Eine Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Werkbestellers, die vorsieht, dass der Werkunternehmer einen Sicherheitseinbehalt von 5 % der Schlussabrechnungssumme nur gegen Stellung einer Bürgschaft ablösen kann, die den Verzicht auf sämtliche Einreden des § 768 BGB enthält, benachteiligt den Werkunternehmer unangemessen und ist nach § 9 Abs. 1 AGBG (jetzt § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB) unwirksam. b) Die unangemessene Benachteiligung des Werkunternehmers hat zur Folge, dass die Klausel insgesamt unwirksam ist. Eine formularmäßige Vereinbarung zur Sicherung von Gewährleistungsansprüchen bildet mit der Ablösungsmöglichkeit durch eine Gewährleistungsbürgschaft eine untrennbare Einheit.
    BGH
    16.06.2009
  4. XI ZR 252/08 - Immobilienkauf; Widerrufsbelehrung; Aufklärungspflichtverletzung; Prospekthaftung; Immobilienfonds; Haustürwiderrufsgeschäft; Verbundgeschäft; Schadensersatz; Verjährungsfrist
    Leitsatz: a) Für die Frage der beiderseits vollständigen Erbringung der Leistung im Sinne des § 2 Abs. 1 Satz 4 HWiG ist auch bei einem verbundenen Geschäft allein auf das Rechtsgeschäft abzustellen, in welchem ein Widerrufsrecht nach dem Haustürwiderrufsgesetz begründet ist, und nicht auch auf das verbundene Geschäft. b) Bei einem Verbundgeschäft (§ 9 Abs. 1 VerbrKrG) kommt nur beim Bestehen rechtshindernder Einwendungen aus dem finanzierten Vertragsverhältnis ein Rückforderungsdurchgriff nach § 813 Abs. 1 Satz 1 BGB i.V.m. § 812 Abs. 1 Satz 1 Alt. 1 BGB in Betracht. Steht dem Verbraucher zum maßgeblichen Zeitpunkt der Leistungserbringung aus dem finanzierten Vertragsverhältnis keine den Anspruch dauernd ausschließende Einrede im Sinne des § 813 Abs. 1 Satz 1 BGB zu, scheidet ein Rückforderungsdurchgriff aus; ein solcher ergibt sich auch nicht aus einer analogen Anwendung des § 9 Abs. 2 Satz 4 VerbrKrG (Fortführung von BGHZ 174, 334, Tz. 30 f.; Abweichung von BGHZ 156, 46, 54 ff.). c) Schadensersatzansprüche wegen Verschuldens bei Vertragsschluss, bei denen zunächst eine wirksame vertragliche Verpflichtung des arglistig getäuschten Kreditnehmers bestand, unterfallen auch insoweit nicht der kurzen Verjährungsfrist des § 197 BGB a.F., als sie auf Rückzahlung geleisteter Raten gerichtet sind.
    BGH
    10.11.2009
  5. XI ZR 260/08 - Haustürwiderrufsgeschäft; finanzierter Immobilienkauf; Fondsgesellschaft; Widerrufsrecht; Rückabwicklungsanspruch; Verschulden bei Vertragsschluss; Anlagegeschäft; Haftung für Täuschung der Vertriebsgesellschaft; Verbundenes Geschäft; Aufklärungsverschulden; Berechnungsbeispiel; Schuldrechtsmodernisierung; Verbraucherverträge; Übergangsrecht; Immobilienkauf; Innenprovision des Anlagevermittlers; Prospekthaftung
    Leitsatz: Das einem Darlehensnehmer nach dem Haustürwiderrufsgesetz zustehende Widerrufsrecht erlischt nicht gemäß § 2 Abs. 1 Satz 4 HWiG, wenn die vollständige Ablösung des Darlehens erst ab dem 1. Januar 2003 erfolgt ist (Abgrenzung zu dem Senatsurteil vom 13. Juni 2006 - XI ZR 94/05, WM 2006, 1995).
    BGH
    24.11.2009
  6. XI ZR 286/08 - Genehmigung durch Negativattest; Genehmigungsvorbehalt für Patronatserklärung
    Leitsatz: Ein sog. Negativattest, d. h. eine durch Verwaltungsakt getroffene Entscheidung der zuständigen Behörde, dass ein ihr mitgeteiltes Rechtsgeschäft keiner Genehmigung bedarf, kann einer Genehmigung gleichgestellt werden, wenn der gesetzliche Genehmigungsvorbehalt ausschließlich dem Schutz öffentlicher und nicht dem Schutz privater Interessen dient.
    BGH
    22.09.2009
  7. XI ZR 36/09 - Vollstreckungsabwehrklage; Bindung des Darlehensnehmers an ein selbständiges Schuldversprechen mit Vollstreckungsunterwerfung
    Leitsatz: Das von einem Schuldner in einer notariellen Grundschuldbestellungsurkunde abgegebene abstrakte Schuldversprechen mit Vollstreckungsunterwerfung ist nicht deshalb nach § 812 Abs. 2 BGB kondizierbar, weil der durch die Grundschuld gesicherte Anspruch des Gläubigers verjährt ist. Die Vorschrift des § 216 Abs. 2 Satz 1 BGB ist auf ein solches Schuldversprechen analog anwendbar.
    BGH
    17.11.2009
  8. XI ZR 456/07 - Widerrufsbelehrung; Haustürgeschäft; Darlehensvertrag; Widerrufsfrist; Kredit; Vermutungsursächlichkeit; Immobilienfonds; Fondsbeteiligung; Gründungsgesellschafter; Täuschung
    Leitsatz: a) Eine Widerrufsbelehrung, nach der die Widerrufsfrist erst mit Eingang der vom Kreditnehmer unterzeichneten Vertragsurkunde bei der Bank zu laufen beginnen soll, vermittelt dem Kreditnehmer nicht mit hinreichender Klarheit die Kenntnis über den Fristbeginn. b) Es gibt keinen rechtlichen Obersatz des Inhalts, dass die Vermutung der Ursächlichkeit einer Haustürsituation für den späteren Abschluss eines Darlehensvertrages ohne Rücksicht auf die konkreten Umstände des Einzelfalls bei einer Zeitspanne von drei Wochen zwischen Hausbesuch und Vertragsschluss entfällt. c) Zur Frage einer arglistigen Täuschung potentieller Fondsgesellschafter durch Gründungsgesellschafter eines geschlossenen Immobilienfonds und Vermittler der Fondsbeteiligung.
    BGH
    24.03.2009
  9. XI ZR 539/07 - Sittenwidrigkeit für krass überforderten Ehepartner; Ruinöse Bürgschaften für finanzschwache Ehepartner
    Leitsatz: a) Eine anderweitige Sicherheit schließt die Sittenwidrigkeit von Bürgschaften oder Mithaftungsübernahmen finanziell krass überforderter Ehepartner bzw. Lebenspartner für eine Darlehensschuld des anderen Teils nur dann aus, wenn gewährleistet ist, dass den Betroffenen allenfalls eine seine Finanzkraft nicht übersteigende "Ausfallhaftung" trifft. b) Bei der Frage, ob die Grundschuld nach dem Inhalt der vorformulierten Bankbedingungen auch künftige Forderungen gegen den Darlehensnehmer sichert, darf eine Unklarheit im Sinne von § 5 AGBG (§ 305 c Abs. 2 BGB) nicht zu Lasten des finanziell krass überforderten Bürgen oder Mithaftenden gehen. c) Die Möglichkeit einer Restschuldbefreiung gemäß §§ 286 ff. InsO schließt eine Anwendung des § 138 Abs. 1 BGB auf ruinöse Bürgschaften oder Schuldbeitritte finanzschwacher Ehepartner bzw. Lebenspartner nicht aus.
    BGH
    16.06.2009
  10. V ZR 54/09 - Bereicherungsanspruch wegen Verstoßes gegen das Kopplungsverbot und Verjährung; Unzulässige Abstandszahlung aus Grundstückskaufvertrag und Verjährung
    Leitsatz: Ein Bereicherungsanspruch auf Rückzahlung einer wegen Verstoßes gegen das Koppelungsverbot (§ 11 Abs. 2 Satz 2 BauGB) unzulässigen Zahlung unterliegt auch dann nicht der Verjährung nach § 196 BGB, wenn diese Zahlung als Aufwendungsersatz im Rahmen einer Vereinbarung zur Rückabwicklung eines beiderseits nicht vollzogenen Kaufvertrags über ein im Planungsgebiet liegendes Grundstück deklariert wird.
    BGH
    29.10.2009