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27 C 12/08 - Gesamtwirtschaftsplan für Mehrhausanlage; Festlegung eines Versammlungsortes durch Eigentümerbeschluss; Wohngeldklage; Anfechtung des Wirtschaftsplanbeschlusses; Einzelwirtschaftspläne; ordnungsgemäße Verwaltung; zu weit entfernter Versammlungsort für Wohnungseigentümerversammlung; Tragung von Prozesskosten durch WEG-VerwalterLeitsatz: 1. Sofern die Gemeinschaftsordnung/Teilungserklärung bei einer Mehrhausanlage nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt, ist ein Gesamtwirtschaftsplan aufzustellen. Einzelwirtschaftspläne für die einzelnen Häuser entsprechen nicht ordnungsgemäßer Verwaltung. 2. Die Festlegung eines mehr als 100 km von der Wohnlage entfernten Versammlungsorts für die nächste Versammlung durch Eigentümerbeschluss kann erfolgreich angefochten werden.AG Strausberg11.03.2009
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8 C 27/09 - Heizkostenabrechnung nach tatsächlicher Fläche; FlächendifferenzenLeitsatz: Übersteigt die tatsächliche Heizfläche die im Mietvertrag vereinbarte Heizfläche um mehr als 10 %, ist die tatsächliche Fläche der Heizkostenabrechnung zugrunde zu legen. (Leitsatz der Redaktion)AG Spandau24.04.2009
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6 C 82/09 - Unwirksame Vereinbarung über Betriebskostenvorschüsse als Betriebskostenpauschale; keine Rückzahlung von Vorschüssen; Betriebskostenvereinbarung; UmdeutungLeitsatz: 1. Die Vereinbarung über die Zahlung von Betriebskostenvorschüssen ist unwirksam, wenn Betriebskosten nicht zumindest durch Bezugnahme auf die Betriebskostenverordnung spezifiziert sind. 2. Gleichwohl geleistete Vorschüsse können nicht zurückgefordert werden, da eine Vertragslücke vorliegt und die Vereinbarung einer Betriebskostenpauschale anzunehmen ist. (Leitsätze der Redaktion)AG Spandau29.06.2009
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21 C 132/09 - Keine Haftung des Mieters für Wasserschäden bei unzureichender MontageanleitungLeitsatz: Bei Abschluss einer Gebäudeversicherung mit Selbstbeteiligung hat der Vermieter keinen Schadensersatzanspruch gegen den Mieter wegen eines Wasserschadens in Höhe der Selbstbeteiligung, wenn eine (für den Laien nicht erkennbar) ungeeignete Mischbatterie eingebaut wurde. (Leitsatz der Redaktion)AG Senftenberg16.07.2009
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103 C 380/08 - Urkunden contra Zeugenbeweis; übergegangener BeweisantrittLeitsatz: Eine große Hausverwaltung darf sich für die Behauptung der Auszahlung eines Betriebskostenguthabens nicht auf Zeugenbeweis beziehen, sondern muss die erfolgte Zahlung urkundlich beweisen. (Leitsatz der Redaktion)AG Schöneberg26.08.2009
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104a C 319/09 - Unwirksame Betriebskostenabrechnung bei unterbliebener Beteiligung der StellplatzmieterLeitsatz: Die Betriebskosten müssen grundsätzlich auf alle Mieter umgelegt werden; werden Mieter von Kfz-Stellplätzen an der Umlage nicht beteiligt, ist die Betriebskostenabrechnung für die Wohnraummieter unwirksam. (Leitsatz der Redaktion)AG Schöneberg06.11.2009
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11 C 507/08 - Fristlose Kündigung des Mietverhältnisses wegen Vermüllung der Wohnung; Messiesyndrom; vertragswidriger Gebrauch; KakerlakenbefallLeitsatz: Die fristlose Kündigung wegen vertragswidrigen Gebrauchs ist gerechtfertigt, wenn der Mieter trotz Abmahnung seine Wohnung derart vermüllt, dass sie von Kakerlaken befallen wird. (Leitsatz der Redaktion)AG Schöneberg16.06.2009
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12 C 370/09 - Nische ohne Sichtschutz kein Abstellraum; Orientierungshilfe; Berliner MietspiegelLeitsatz: Eine Nische im Flur ohne Sichtschutz ist kein Abstellraum im Sinne des Berliner Mietspiegels. (Leitsatz der Redaktion)AG Schöneberg25.11.2009
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14 C 157/08 - Mietzuschlag bei Vermieterpflicht für SchönheitsreparaturenLeitsatz: Trägt der Vermieter die Schönheitsreparaturen, und haben die Mietvertragsparteien mietvertraglich den in der Miete enthaltenen Kostenansatz dafür vereinbart, kann der Vermieter im Rahmen einer Mieterhöhung auf die ortsübliche Vergleichsmiete einen entsprechenden Zuschlag in Rechnung stellen. Rechtsgrundlage dafür ist dann nicht § 28 Abs. 4 II. BV, sondern die mietvertragliche Vereinbarung. Letztere kann nicht vom Vermieter einseitig geändert werden. (Leitsatz der Redaktion)AG Schöneberg25.02.2009
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18 C 136/08 - Abrechnungsfrist für NiederschlagswasserLeitsatz: Ein Anspruch der Berliner Wasserbetriebe auf Zahlung von Niederschlagswasserentgelt ist verwirkt, wenn Gründe für die Überschreitung der in § 15 e der Allgemeinen Bedingungen für die Entwässerung in Berlin (ABE) vorgesehenen Abrechnungsfrist (zwölf Monate) nicht vorgetragen sind. (Leitsatz der Redaktion)AG Schöneberg09.03.2009