Urteil Gesamtwirtschaftsplan für Mehrhausanlage
Schlagworte
Gesamtwirtschaftsplan für Mehrhausanlage; Festlegung eines Versammlungsortes durch Eigentümerbeschluss; Wohngeldklage; Anfechtung des Wirtschaftsplanbeschlusses; Einzelwirtschaftspläne; ordnungsgemäße Verwaltung; zu weit entfernter Versammlungsort für Wohnungseigentümerversammlung; Tragung von Prozesskosten durch WEG-Verwalter
Leitsätze
1. Sofern die Gemeinschaftsordnung/Teilungserklärung bei einer Mehrhausanlage nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt, ist ein Gesamtwirtschaftsplan aufzustellen. Einzelwirtschaftspläne für die einzelnen Häuser entsprechen nicht ordnungsgemäßer Verwaltung.
2. Die Festlegung eines mehr als 100 km von der Wohnlage entfernten Versammlungsorts für die nächste Versammlung durch Eigentümerbeschluss kann erfolgreich angefochten werden.
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