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Suchergebnis Urteilssuche (451 - 460 von 806)

  1. 32 Wx 120/08 - Schadensersatz bei verzögerter Sanierung; Schadensersatz bei entgegenstehenden Eigentümerbeschlüssen
    Leitsatz: 1. Nehmen Wohnungseigentümer eine erforderliche Instandhaltungs- oder Instandsetzungsmaßnahme am gemeinschaftlichen Eigentum nicht rechtzeitig oder überhaupt nicht vor, so können sie dem einzelnen Wohnungseigentümer, der durch die Pflichtverletzung einen Schaden erlitten hat, zum Schadensersatz verpflichtet sein. Voraussetzung für einen Schadensersatzanspruch ist stets ein Verschulden der in Anspruch genommenen Wohnungseigentümer. 2. Das Vorliegen bestandskräftiger Eigentümerbeschlüsse, die eine beschlossene Gesamtsanierung aufschieben oder durch eine eingeschränkte Maßnahme ersetzen, schließt einen Schadensersatzanspruch wegen verzögerter oder unterlassener Instandsetzung nicht grundsätzlich aus.
    OLG München
    18.02.2009
  2. 32 Wx 164/08 - Vom im Gesetz oder der Teilungserklärungen genannten Zeitraum abweichender Wirtschaftsplan; langjährige abweichende Übung; treuewidrige Forderung nach Änderung des Abrechnungszeitraumes; keine Anfechtungsbefugnis bei geringfügigen Fehlern im Wirtschaftsplan; kein Verstoß gegen ordnungsgemäße Verwaltung durch freie Auftragsvergabe bei Einhaltung der Mindesthonorare nach HOAI
    Leitsatz: 1. Setzt sich ein Wohnungseigentümer gegen einen Wirtschaftsplan zur Wehr, dem in Fortsetzung einer langjährig geübten Verfahrensgepflogenheit nicht das Kalenderjahr zugrunde liegt, so handelt er treuwidrig, wenn er den Übergang zu dem vom Gesetz oder der Teilungserklärung vorgesehenen Zeitraum nicht vor der Herstellung der Abrechnung einfordert und mit der Auswahl des Abrechnungszeitraumes keine materiellen Nachteile für ihn verbunden sind. 2. Führen Fehler im Wirtschaftsplan dazu, dass nur verhältnismäßig geringfügige laufende Mehrbelastungen auf die einzelnen Wohnungseigentümer zukommen, führen diese Fehler nicht schon zu einer Anfechtbarkeit des Wirtschaftsplans, da der Ausgleich durch die Jahresabrechnung erfolgt. 3. Bei Auftragsvergabe an einen Architekten oder Bauingenieur verstößt die Unterlassung der Einholung von Vergleichsangeboten jedenfalls dann nicht gegen den Grundsatz ordnungsmäßiger Verwaltung, wenn sich das Angebot bei überschlägiger Berechnung im Bereich des Mindesthonorars nach der HOAI bewegt.
    OLG München
    17.02.2009
  3. I-10 W 132/08 - Streitwertbemessung, Mängel
    Leitsatz: Bei der Streitwertbemessung für das selbständige Beweisverfahren hat das Gericht nach Einholung des Gutachtens den „richtigen“ Hauptsachewert festzustellen. Stellt der Sachverständige die behaupteten Mängel nicht fest, ist der Wert nicht mit dem Mindeststreitwert, sondern unter Zugrundelegung der Behauptungen zu den Mängeln zu schätzen.
    OLG Düsseldorf
    17.02.2009
  4. I-24 U 6/08 - Verjährung und Nutzungsentschädigung bei Rückgabe nur eines Teils der Schlüssel
    Leitsatz: 1. Der kurzen Verjährung unterliegen Schadensersatzansprüche wegen nicht ausgeführter Schönheitsreparaturen und wegen unterbliebener Instandsetzungsmaßnahmen sowie deren Folgeansprüche wegen Mietausfalls, auch wenn der Mieter bei der Rückgabe des Mietobjekts dem Vermieter nicht sämtliche Schlüssel zurückgegeben hat. 2. In diesem Fall kann der Vermieter Nutzungsentschädigung wegen Vorenthaltens der Mieträume beanspruchen, wenn der Mieter den (Mit-) Besitz nach beendetem Mietverhältnis gegen den Willen des Vermieters ausübt, wenn er sich also weigert, dem geltend gemachten Anspruch des Vermieters auf Übergabe der restlichen Schlüssel unverzüglich nachzukommen.
    OLG Düsseldorf
    16.02.2009
  5. I-10 U 160/08 - Prozessführungsbefugnis; Zwangsversteigerung; Zwangsvollstreckung; Insolvenzverwalter; Erledigung; Untervermietungsklausel; Pachtvertrag; Genehmigung; Unterverpachtung; konkludente Genehmigung durch Entgegennahme von Miete oder Pacht
    Leitsatz: 1. Der Erwerb durch Zwangsversteigung hat gemäß § 265 Abs. 2 ZPO keinen Einfluss auf die Prozessführungsbefugnis des auf Räumung und Herausgabe klagenden lnsolvenzverwalters. Dieser kann allerdings nur noch auf Leistung an den neuen Eigentümer klagen. 2. Wird der vorläufig vollstreckbare Herausgabeanspruch im Wege der Zwangsvollstreckung durchgesetzt, liegt mangels Erfüllung des Herausgabeanspruchs keine Erledigung des Rechtsstreits in der Hauptsache vor. 3. Zur Auslegung eines neu gefassten Pachtvertrages, in den die noch im ersten Pachtvertrag enthaltene Regelung „Eine ... Untervermietung der Gesamtanlage oder von Teilen der Gesamtanlage, ohne schriftliche Zustimmung des Pächters, ist nicht zulässig" nicht übernommen worden ist. 4. Zur Frage, wann in der über einen längeren Zeitraum erfolgten Hinnahme der Überlassung der Pachtsache an einen Dritten eine stillschweigend erklärte Gestattung der Unterverpachtung liegen kann.
    OLG Düsseldorf
    12.02.2009
  6. I-10 U 142/08 - Betriebsrisiko für Geschäftsraummieter im Einkaufszentrum
    Leitsatz: Zur Frage, ob der Mieter einer Bäckereifiliale in einem aus dieser, einem Lebensmitteldiscounter als Hauptmieter und einer Metzgerei bestehenden Einkaufszentrum das Mietverhältnis kündigen kann, wenn der Hauptmieter seinen Geschäftsbetrieb faktisch einstellt.
    OLG Düsseldorf
    12.02.2009
  7. I-10 U 146/08 - Teilurteil; Räumungsklage; Hilfswiderklage; Ausschlussklausel; Minderung; Zurückbehaltung; Anfechtung
    Leitsatz: Hängt die Entscheidung über eine Räumungs- und Zahlungsklage und eine Hilfswiderklage auf Rückzahlung der wegen vorhandener Mängel zu viel gezahlten Miete von der Vorfrage ab, ob die Minderung bzw. die Einrede des nicht erfüllten Vertrages (§ 320 BGB) durch eine formularvertragliche Aufrechnungs-, Minderungs- und Zurückbehaltungsrechtausschlussklausel ausgeschlossen sind bzw. ob es der Vermieterin gemäß § 242 BGB verwehrt ist, sich dem Mieter gegenüber hierauf zu berufen, besteht i. S. d. § 301 ZPO die Gefahr widersprechender Entscheidungen, wenn das Erstgericht über die Räumungs- und Zahlungsklage durch Teilurteil entscheidet und zur Widerklage wegen der behaupteten Mängel Beweis erhebt.
    OLG Düsseldorf
    12.02.2009
  8. 5 U 1336/08 - Sozialadäquater Nachbarlärm kein Mietmangel; Kinderlärm; Geräuschimmissionen; Gewerberaummiete; Klavierspiel; Getrampel; Poltern; Klopfgeräusche; Scharrgeräusche; Stapfgeräusche; Rollgeräusche; Rechtsanwaltspraxis in Wohnhaus
    Leitsatz: Befinden sich in dem Gebäude, in dessen Erdgeschoss die zur Nutzung als Anwaltskanzlei gemieteten Raume liegen, in den darüberliegenden Stockwerken mehrere Wohnungen, gehören Geräuschimmissionen aus diesen Wohnungen zum vertragsgemäßen Gebrauch des gewerblich genutzten Objekts. Der Mieter kann dabei erwarten, dass sich die Nutzer der anderen Räume im Wesentlichen im Rahmen des ihnen zustehenden und der Verkehrssitte entsprechenden Gebrauchs halten. Er hat auch Anspruch darauf, dass durch die Beschaffenheit des Mietobjekts selbst das gewöhnliche Nutzungsverhalten der anderen Bewohner nicht zu einer unangemessenen Beeinträchtigung der vertraglichen Nutzung des Mietobjekts führt.
    OLG Dresden
    10.02.2009
  9. 10 U 146/08 - Abwehr der vom Nachbargrundstück ausgehenden Sonnenreflexe
    Leitsatz: Von baulichen Anlagen auf Nachbargrundstücken ausgehende Sonnenlichtreflexe müssen nicht hingenommen werden. (Leitsatz der Redaktion)
    OLG Stuttgart
    09.02.2009
  10. 12 U 122/07 - Minderung; Gewerbeflächenberechnung; Betriebskosten; Vorschussrückzahlung; Vorauszahlungen; Flächenabweichung bei Gewerberäumen
    Leitsatz: 1. Weicht die tatsächliche Fläche einer Gewerbemietsache um mehr als 10 % von der vertraglich vereinbarten Fläche ab, begründet das regelmäßig einen Mangel i. S. d. § 536 Abs. 1 Satz 1 BGB; bei einer geringeren Abweichung hat der Mieter zur Rechtfertigung einer Minderung darzulegen, dass dadurch der vertragsgemäße Gebrauch erheblich beeinträchtigt wird. 2. Bezugsgröße für die Flächenberechnung eines gewerblichen Mietobjekts ist der vertraglich vereinbarte Berechnungsmodus, der gegebenenfalls durch Auslegung zu ermitteln ist; auch ein stets freizuhaltender Fluchtweg, der mitten in der vermieteten "Produktions- und Bürofläche von rund 480 m2" liegt, ohne Weiteres zugänglich ist und für die Mitarbeiter des Mieters als Wegefläche nutzbar ist, kann zur vermieteten Fläche gehören. 3. Ist eine Betriebskostenabrechnung formell ordnungsgemäß i. S. d. § 259 BGB, indem sie eine geordnete Zusammenstellung der Einnahmen und Ausgaben enthält, steht dem Mieter ein umfassendes Rückforderungsrecht an den geleisteten Vorschüssen nicht schon dadurch zu, dass er die materielle Richtigkeit der Nebenkostenabrechnung bestreitet.
    KG
    05.02.2009