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Urteil Teilurteil


Schlagworte

Teilurteil; Räumungsklage; Hilfswiderklage; Ausschlussklausel; Minderung; Zurückbehaltung; Anfechtung

Leitsatz

Hängt die Entscheidung über eine Räumungs- und Zahlungsklage und eine Hilfswiderklage auf Rückzahlung der wegen vorhandener Mängel zu viel gezahlten Miete von der Vorfrage ab, ob die Minderung bzw. die Einrede des nicht erfüllten Vertrages (§ 320 BGB) durch eine formularvertragliche Aufrechnungs-, Minderungs- und Zurückbehaltungsrechtausschlussklausel ausgeschlossen sind bzw. ob es der Vermieterin gemäß § 242 BGB verwehrt ist, sich dem Mieter gegenüber hierauf zu berufen, besteht i. S. d. § 301 ZPO die Gefahr widersprechender Entscheidungen, wenn das Erstgericht über die Räumungs- und Zahlungsklage durch Teilurteil entscheidet und zur Widerklage wegen der behaupteten Mängel Beweis erhebt.

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