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32 Wx 33/09 - Vertragspflicht zur Duldung baulicher VeränderungenLeitsatz: 1. Die Auslegung von Individualverträgen durch den Tatrichter kann vom Gericht der weiteren Beschwerde grundsätzlich nur darauf geprüft werden, ob der Auslegungsstoff vollständig berücksichtigt worden ist, ob gesetzliche oder allgemein anerkannte Auslegungsregeln, die Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt sind oder ob die Auslegung auf Verfahrensfehlern beruht; zu den anerkannten Auslegungsregeln gehört insbesondere die Berücksichtigung des mit der Absprache verfolgten Zwecks und der Interessenlage der Parteien. 2. Enthält ein Wohnungseigentumskaufvertrag entgegen der Teilungserklärung die Bestimmung, dass der Käufer die Durchführung von baulichen Maßnahmen duldet und diesen hiermit zustimmt, so enthält dieser Vertrag bei interessengerechter Auslegung regelmäßig ein "pactum de non petendo", das Anträge (bzw. Klagen) auf Beseitigung des durch diese Maßnahmen bestimmungsgemäß zustande gekommenen Zustandes und auf Feststellung der Rechtwidrigkeit eines solchen Zustandes unzulässig macht. Die vertragliche Duldungspflicht und das "pactum de non petendo" wirken regelmäßig auch zugunsten des jeweiligen Eigentümers der Wohnung.OLG München04.08.2009
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32 Wx 82/09; 32 Wx 87/09 - Gerichtliche Ersetzung von WEG-Beschlüssen; VerpflichtungsklageLeitsatz: 1. Der Anspruch nach § 21 Abs. 4 WEG auf Beschlussfassung zum "Ob" und "Wie" einer erforderlichen Sanierungsmaßnahme richtet sich gegen die Wohnungseigentümer und nicht gegen den Verband; ob daneben auch ein Anspruch gegen den Verband auf Durchführung von Sanierungsmaßnahmen oder Beseitigung von Mängeln besteht, bleibt offen. 2. Jedenfalls wenn bei der Beschlussfassung das Ermessen der Eigentümerversammlung auf Null reduziert ist, werden die Wohnungseigentümer nicht zur Beschlussfassung verurteilt, sondern das Gericht ersetzt nach § 21 Abs. 8 WEG die Beschlussfassung; dies gilt auch für vor dem 1. Juli 2007 eingeleitete Verfahren.OLG München22.12.2009
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32 Wx 82/09; 32 Wx 87/09 - Gerichtliche Ersetzung von WEG-Beschlüssen; VerpflichtungsklageLeitsatz: 1. Der Anspruch nach § 21 Abs. 4 WEG auf Beschlussfassung zum "Ob" und "Wie" einer erforderlichen Sanierungsmaßnahme richtet sich gegen die Wohnungseigentümer und nicht gegen den Verband; ob daneben auch ein Anspruch gegen den Verband auf Durchführung von Sanierungsmaßnahmen oder Beseitigung von Mängeln besteht, bleibt offen. 2. Jedenfalls wenn bei der Beschlussfassung das Ermessen der Eigentümerversammlung auf Null reduziert ist, werden die Wohnungseigentümer nicht zur Beschlussfassung verurteilt, sondern das Gericht ersetzt nach § 21 Abs. 8 WEG die Beschlussfassung; dies gilt auch für vor dem 1. Juli 2007 eingeleitete Verfahren.OLG München22.12.2009
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10 U 1164/08 - Teilrechtsfähigkeit von Wohnungseigentümergemeinschaften für Heizkostenabrechnungen untereinander; Wärmelieferung einer WEG an eine andere; Reallast; Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums; FernwärmeLeitsatz: Betreibt eine Wohnungseigentümergemeinschaft zugleich die Heizungsanlage für eine benachbarte zweite Wohnungseigentümergemeinschaft aufgrund von Reallasten, die den jeweiligen Grundstückseigentümer verpflichten, einerseits die Heizleistungen zu erbringen, andererseits die Kosten nach einem vorgegebenen Schlüssel mitzutragen, kann die insoweit teilrechtsfähige „liefernde" Wohnungseigentümergemeinschaft gegenüber der insoweit ebenfalls teilrechtsfähigen „empfangenden" Wohnungseigentümergemeinschaft die Zahlung der auf sie entfallenden Kosten verlangen; sie muss sich nicht auf Abrechnung gegenüber den einzelnen Wohnungseigentümern verweisen lassen.OLG Koblenz09.10.2009
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5 W 219/09 - Herausgabe eines Generalschlüssels durch einstweilige VerfügungLeitsatz: Der Anspruch auf Herausgabe eines versehentlich in der Wohnung eines Miteigentümers zurückgelassenen Generalschlüssels kann im Wege einer einstweiligen Verfügung zugleich mit einer Wohnungsdurchsuchung verfolgt werden. (Leitsatz der Redaktion)OLG Koblenz14.04.2009
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9 U 42/09 - Arbeitsstättenverordnung kein Maßstab für Mangel der Mietsache; Aufheizung durch Sonneneinstrahlung; InnentemperaturLeitsatz: 1. Gewerberäume, die in einem in den 20er Jahren des vorigen Jahrhunderts errichteten und 1936 erweiterten Gebäude liegen und als Büroräume vermietet worden sind, sind nicht deshalb mangelhaft, weil die Innentemperaturen in den Sommermonaten aufgrund von Sonneneinstrahlung mehrfach und über längere Zeiträume mehr als 26 °C betragen. 2. Die Verordnung über Arbeitsstätten vom 12. August 2004, die Arbeitsstättenrichtlinien und die DIN 1946-2 enthalten keine Aussage darüber, ab welchen durch Sonneneinstrahlung verursachten Innentemperaturen Gewerbemieträume einen Mietmangel aufweisen. 3. Der Mieter, der eine übermäßige Erwärmung der Mieträume geltend macht, muss im Einzelnen darlegen, welche Temperaturen in den angemieteten Räumen erreicht wurden.OLG Karlsruhe17.12.2009
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6 U 121/09 - Wärmedämmung als nicht zu duldender ÜberbauLeitsatz: Der Eigentümer eines Grundstücks muss weder nach § 912 BGB noch nach § 7 b Nachbarrechtsgesetz Baden-Württemberg dulden, dass die Wand eines an die Grundstücksgrenze gebauten Nachbarhauses mit Wärmedämmplatten versehen wird, die 15 cm in den Luftraum seines Grundstücks ragen. Eine auf die Hauswand aufgebrachte Wärmedämmung stellt kein untergeordnetes Bauteil i. S. v. § 7 b Nachbarrechtsgesetz Baden-Württemberg dar.OLG Karlsruhe09.12.2009
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6 U 185/07 - Beeinträchtigung durch Nachbarbäume; Laubfall; LaubrenteLeitsatz: Voraussetzung eines Anspruchs nach § 906 Abs. 2 Satz 2 BGB sowohl in direkter als auch in analoger Anwendung ist jeweils, dass die hinzunehmenden Einwirkungen das zumutbare Maß einer entschädigungslos hinzunehmenden Beeinträchtigung übersteigen. Das ist hinsichtlich der von zwei Bäumen auf dem Nachbargrundstück ausgehenden Einwirkungen zu verneinen, wenn von dem für die Pflege des Grundstücks insgesamt erforderlichen Aufwand lediglich ein Achtel auf die beiden Bäume zurückzuführen ist.OLG Karlsruhe09.09.2009
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I-24 W 16/09 - Gegenstandswert eines gerichtlichen VergleichsLeitsatz: 1. Werden in einem "Mehrvergleich" Streitgegenstände miterledigt, die im Rechtsstreit nicht anhängig gewesen sind, sind diese nach allgemeinen Grundsätzen einzeln zu bewerten und erhöhen den Gegenstandswert des Vergleichs. 2. Vereinbaren die Parteien in dem "Räumungsvergleich" für den Mieter eine "Umzugskostenbeihilfe", so wirkt diese sich nicht werterhöhend aus, wenn die Parteien darüber nicht gestritten haben.OLG Düsseldorf11.05.2009
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I-24 U 17/09 - WegnahmerechtLeitsatz: Das Wegnahmerecht des Mieters besteht auch an solchen Gegenständen, die aufgrund des Einbaus in das Eigentum des Vermieters übergegangen sind. (Leitsatz der Redaktion)OLG Düsseldorf05.10.2009