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Suchergebnis Urteilssuche (371 - 380 von 806)
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7 U 120/08 - Keine Minderung des Werklohns bei geringfügigen Mängeln; Bemessung der Minderung nach Beseitigungskosten einschließlich Mehrwertsteuer; unzulässige Feststellungsklage bei vermuteten Schäden; Mängel am Bodenbelag; Vorsteuerabzugsberechtigung; unzureichende Wärmedämmung; hohe Heizkosten; Schadensfeststellung in der Zukunft; Ebenheitsabweichung des Bodens; Mehrwertsteuer; DachgeschossausbauLeitsatz: 1. Geringfügige, kaum wahrnehmbare Mängel am Bodenbelag eines Wohnhauses rechtfertigen keine Minderung des Werklohns. 2. Wird die Minderung nach dem Geldbetrag berechnet, der aufzuwenden ist, um den Mangel zu beseitigen, ist die zu zahlende Vergütung der Schätzung zugrunde zu legen, die die Mehrwertsteuer jedenfalls dann umfasst, wenn keine Berechtigung zum Vorsteuerabzug besteht. 3. Lässt sich der Schaden an einem Bauwerk (hier: hohe Heizkosten infolge einer unzureichenden Wärmedämmung) nicht sofort ermitteln, besteht das Rechtsschutzbedürfnis für eine Feststellungsklage nur dann, wenn mit einer Schadensfeststellung in der Zukunft gerechnet werden kann.KG15.09.2009
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8 U 135/09 - Kein Anspruch auf Nutzungsentschädigung bei Räumung durch verbotene Eigenmacht (Schlossauswechselung); KündigungsfolgeschadenLeitsatz: Setzt der Vermieter den Mieter nach Beendigung des Mietverhältnisses durch fristlose Kündigung im Wege der verbotenen Eigenmacht aus dem Besitz, hat er keinen Anspruch auf Nutzungsentschädigung. Ein Anspruch auf Ersatz des Kündigungsfolgeschadens kommt grundsätzlich erst ab Rückgabe der Mietsache, bzw. - im vorliegenden Fall - erst ab dem Zeitpunkt der offiziellen Besitzeinweisung durch den Gerichtsvollzieher in Betracht.KG14.09.2009
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12 U 199/08 - Aussetzung bei Einlegung einer Nichtzulassungsbeschwerde im ParallelverfahrenLeitsatz: Ist das Berufungsgericht davon überzeugt, dass die Berufung keine Aussicht auf Erfolg hat (§ 522 Abs. 2 ZPO), so kann das Verfahren dennoch in entsprechender Anwendung des § 148 ZPO ausgesetzt werden, wenn in einen Parallelrechtsstreit zwischen denselben Parteien aus demselben Gewerbemietverhältnis wegen derselben Rechtsfragen Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt worden ist. Die gilt auch dann, wenn es sich um ein Verfahren im Urkundenprozess handelt.KG10.09.2009
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6 U 185/07 - Beeinträchtigung durch Nachbarbäume; Laubfall; LaubrenteLeitsatz: Voraussetzung eines Anspruchs nach § 906 Abs. 2 Satz 2 BGB sowohl in direkter als auch in analoger Anwendung ist jeweils, dass die hinzunehmenden Einwirkungen das zumutbare Maß einer entschädigungslos hinzunehmenden Beeinträchtigung übersteigen. Das ist hinsichtlich der von zwei Bäumen auf dem Nachbargrundstück ausgehenden Einwirkungen zu verneinen, wenn von dem für die Pflege des Grundstücks insgesamt erforderlichen Aufwand lediglich ein Achtel auf die beiden Bäume zurückzuführen ist.OLG Karlsruhe09.09.2009
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27 U 76/08 - Fernwärme auch bei Erzeugung in vermietereigener HeizungsanlageLeitsatz: Fernwärme im Sinne der AVB FernwärmeV liegt auch dann vor, wenn ein Dritter die Wärme in einer im Eigentum des Grundstückseigentümers stehenden Heizungsanlage eigenverantwortlich erzeugt.KG01.09.2009
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22 U 207/08 - Gerichtliche Prüfung des Straßenreinigungsentgeltes; Festlegung von Reinigungsklassen; Straßenreinigungsentgelte als Vorteilsausgleich; Entgeltminderung bei mangelhafter StraßenreinigungLeitsatz: 1. Die durch Rechtsverordnung festgelegte Einordnung der Straßen in bestimmte Reinigungsklassen unterliegt der Kontrolle der ordentlichen Gerichte insoweit, ob ihr Inhalt von der ermächtigenden Norm gedeckt wird und ob sie mit dem Verfassungsrecht und dem sonstigen Gesetzesrecht vereinbar ist. 2. Das Straßenreinigungsentgelt dient dem Ausgleich des Vorteils, der den Anliegern und Hinterliegern dadurch erwächst, dass die Straßen in öffentlichem Auftrag in einem sauberen und begehbaren Zustand gehalten werden; dabei sind auch das Ausmaß der Verschmutzung der das jeweilige Grundstück erschließenden Straße und der demgemäß dem Anlieger oder Hinterlieger vermittelte Reinigungsvorteil in die Betrachtung einzubeziehen. 3. Die mangelhafte Ausführung der Reinigung ist in Grenzen grundsätzlich geeignet, eine Minderung des Straßenreinigungsentgeltes zu rechtfertigen; dies jedoch nur, wenn nachhaltig ein grobes Missverhältnis zwischen dem in der maßgeblichen Rechtsverordnung vorgesehenen Reinigungsturnus und der tatsächlich erbrachten Reinigungsleistung besteht.KG27.08.2009
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32 W 2033/09 - Streitwert bei Abberufung des VerwaltersLeitsatz: Bei Streitigkeiten über die Beendigung eines Verwaltervertrages und Abberufung des Verwalters bemisst sich bei der Streitwertfestsetzung das Einzelinteresse eines Wohnungseigentümers in der Regel nach der Höhe seiner Miteigentumsquote gemessen am Gesamtinteresse aller Beteiligten. Das Gesamtinteresse entspricht der noch zu zahlenden Verwaltervergütung für die Restlaufzeit des Verwaltervertrages.OLG München25.08.2009
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8 U 61/09 - Haftung des Erwerbers für Schäden vor EigentumsübergangLeitsatz: Die dem Grundstücksveräußerer gegenüber eingetretene Verzugslage wirkt nach dem Eigentumsübergang in der Person des Erwerbers fort. Schadensersatzansprüche des Mieters richten sich aber in diesem Fall nur dann gegen den Grundstückserwerber, wenn der Schaden nach dem Eigentumsübergang eintritt.KG06.08.2009
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32 Wx 33/09 - Vertragspflicht zur Duldung baulicher VeränderungenLeitsatz: 1. Die Auslegung von Individualverträgen durch den Tatrichter kann vom Gericht der weiteren Beschwerde grundsätzlich nur darauf geprüft werden, ob der Auslegungsstoff vollständig berücksichtigt worden ist, ob gesetzliche oder allgemein anerkannte Auslegungsregeln, die Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt sind oder ob die Auslegung auf Verfahrensfehlern beruht; zu den anerkannten Auslegungsregeln gehört insbesondere die Berücksichtigung des mit der Absprache verfolgten Zwecks und der Interessenlage der Parteien. 2. Enthält ein Wohnungseigentumskaufvertrag entgegen der Teilungserklärung die Bestimmung, dass der Käufer die Durchführung von baulichen Maßnahmen duldet und diesen hiermit zustimmt, so enthält dieser Vertrag bei interessengerechter Auslegung regelmäßig ein "pactum de non petendo", das Anträge (bzw. Klagen) auf Beseitigung des durch diese Maßnahmen bestimmungsgemäß zustande gekommenen Zustandes und auf Feststellung der Rechtwidrigkeit eines solchen Zustandes unzulässig macht. Die vertragliche Duldungspflicht und das "pactum de non petendo" wirken regelmäßig auch zugunsten des jeweiligen Eigentümers der Wohnung.OLG München04.08.2009
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12 U 96/09 - Keine Vollmacht eines Mitarbeiters der Hausverwaltung bei KündigungLeitsatz: Aus der Stellung einer Person als Mitarbeiter einer Grundstücksgesellschaft im Bereich der Verwaltung von Mieträumen und von Verhandlungen mit Mietern ergibt sich grundsätzlich für den Mieter nicht die Kenntnis (§ 174 Satz 2 BGB), dass diese Person auch zur Erklärung einer Kündigung bevollmächtigt ist. Denn es macht einen qualitativen Unterschied, ob Verhandlungen im Rahmen des Betriebsverhältnisses eines Mietvertrages geführt werden oder ob der Mietvertrag als Grundverhältnis beendet werden soll. Auch muss der Mieter nicht davon ausgehen, dass die Kündigung eines Mietvertrages in anderer Form unterzeichnet wird als dessen Abschluss.KG03.08.2009