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Suchergebnis Urteilssuche (301 - 310 von 806)
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VII ZB 79/08 - Keine Rechtsbeschwerde für ZuständigkeitsfragenLeitsatz: a) § 576 Abs. 2 ZPO schließt eine Prüfung der örtlichen Zuständigkeit des Gerichts des ersten Rechtszugs im Rahmen eines Rechtsbeschwerdeverfahrens aus. Dies gilt auch, wenn in Frage steht, ob sich die örtliche Zuständigkeit aus einer Gerichtsstandsvereinbarung (hier § 18 Nr. 1 VOB/B) ergibt. b) Die Zulassung der Rechtsbeschwerde durch das Beschwerdegericht zur Klärung der von ihm vertretenen Auffassung zur örtlichen Zuständigkeit kann die gesetzlich festgelegte Prüfungskompetenz des Rechtsbeschwerdegerichts nicht erweitern.BGH29.01.2009
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V ZB 140/08 - Aufgebot für BriefhypothekLeitsatz: a) Der Gläubiger eines Briefgrundpfandrechts ist im Sinne von §§ 1170, 1171 BGB auch dann unbekannt, wenn der für das Grundpfandrecht erteilte Brief unauffindbar und der Aufenthalt des letzten bekannten Inhabers unbekannt ist. (Fortführung von BGH, Beschl. v. 3. März 2004, IV ZB 38/03, NJW-RR 2004, 664) b) Die Vorschriften der §§ 265, 266 ZPO sind auch im Aufgebotsverfahren anzuwenden.BGH29.01.2009
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V ZR 152/08 - Beschwerdewert für Beseitigung eines Bauwerks auf NachbargrundstückLeitsatz: Der Wert der Beschwer des zur Beseitigung eines Bauwerks verurteilten Nachbarn bemisst sich grundsätzlich nur nach den Kosten einer Ersatzvornahme des Abrisses. (Leitsatz der Redaktion)BGH29.01.2009
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V ZR 109/08 - Vertrag zugunsten Dritter; Ankaufsrecht; Insolvenzverfahren; eigenes Ankaufsrecht der Altkäufer; rechtliches Gehör; Vertragsauslegung; InsolvenzLeitsatz: Verpflichtet sich der Erwerber gegenüber dem Insolvenzverwalter in einem nach Insolvenzeröffnung abgeschlossenen Kaufvertrag über bereits vor Insolvenzeröffnung von der Gemeinschuldnerin verkaufte Grundstücke, die Kaufpreise für die Altkäufer nicht höher als 80 % des ursprünglich beurkundeten Kaufpreises festzulegen, und wird diese Verpflichtung als echter Vertrag zugunsten Dritter bezeichnet, so haben die Altkäufer ein eigenes Ankaufsrecht. (Leitsatz der Redaktion)BGH29.01.2009
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VIII ZR 8/08 - Kündigung wegen Hinderung angemessener wirtschaftlicher Verwertung des Grundstücks; AbrisskündigungLeitsatz: a) Eine wirtschaftliche Verwertung ist angemessen i. S. d. § 573 Abs. 2 Nr. 3 BGB, wenn sie von vernünftigen, nachvollziehbaren Erwägungen getragen wird. b) Die Beurteilung der Frage, ob dem Eigentümer durch den Fortbestand eines Mietvertrages erhebliche Nachteile entstehen und er deshalb zur Kündigung des Mietverhältnisses berechtigt ist, ist vor dem Hintergrund der Sozialpflichtigkeit des Eigentums (Art. 14 Abs. 2 GG) und damit des grundsätzlichen Bestandsinteresses des Mieters, in der bisherigen Wohnung als seinem Lebensmittelpunkt zu verbleiben, vorzunehmen. Die hierzu erforderliche Abwägung entzieht sich einer generalisierenden Betrachtung; sie lässt sich nur im Einzelfall unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und der konkreten Situation des Vermieters treffen. c) Ist wegen des Alters und schlechten baulichen Zustands eines Gebäudes gemessen an üblichen Wohnverhältnissen eine "Vollsanierung" oder ein Abriss mit anschließender Errichtung eines Neubaus geboten, kann ein erheblicher Nachteil des Vermieters im Sinne des § 573 Abs. 2 Nr. 3 BGB darin liegen, dass er anderenfalls auf notdürftige Maßnahmen ("Minimalsanierung") verwiesen ist, die weder zu einer nachhaltigen Verbesserung noch zur Verlängerung einer verhältnismäßig geringen Restlebensdauer des Gebäudes (hier 15 bis 20 Jahre) führen.BGH28.01.2009
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II ZR 213/07 - Eigenkapitalersatzvorschriften für BGB-GesellschaftLeitsatz: a) Auf eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts, die weder eine natürliche Person noch eine Gesellschaft als Gesellschafter hat, bei der ein persönlich haftender Gesellschafter eine natürliche Person ist, ist § 129 a HGB a.F. entsprechend anzuwenden, wenn das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gesellschaft vor Inkrafttreten des MoMiG (BGBl. I S. 2026) am 1. November 2008 eröffnet wurde. b) Wird ein Gesellschafterdarlehen durch "Stehenlassen" in der Krise der Gesellschaft in funktionales Eigenkapital umqualifiziert und steht fest, dass der Gesellschafter, dem die Gesellschaft für dieses Darlehen eine Sicherheit eingeräumt hat, seine - vom Gesetz in der Insolvenz der Gesellschaft zurückgestufte - Darlehensrückzahlungsforderung dauerhaft nicht mehr durchsetzen kann, ist er wegen Wegfalls des Sicherungszwecks auf Verlangen der Gesellschaft zur Freigabe der Sicherheit verpflichtet (vgl. Sen. Urt. v. 27. November 2000 - II ZR 179/99, ZIP 2001, 115).BGH26.01.2009
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V ZR 197/07 - Nießbrauch; Übernahme außergewöhnlicher Erhaltungsmaßnahmen; InstandhaltungspflichtLeitsatz: Die aus § 1041 Satz 1 und 2 BGB folgenden Erhaltungspflichten des Nießbrauchers werden durch die Vorschrift des § 1050 BGB nicht eingeschränkt.BGH23.01.2009
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V ZB 181/08 - Insolvenzverfahren; Vollstreckungsgefahr; SuizidgefahrLeitsatz: Der Schuldner ist auch nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens über sein Vermögen befugt, in einem Verfahren über die Zwangsversteigerung eines zur Masse gehörenden Grundstücks Vollstreckungsschutz nach § 765 a ZPO wegen einer Suizidgefahr für sich oder einen nahen Angehörigen zu beantragen. (Leitsatz der Redaktion)BGH22.01.2009
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III ZR 197/08 - Schutzzweck der Amtspflichten der Baubehörde; Schadensersatz für Aufhebung einer Baugenehmigung; Amtspflichtverletzung; AmtshaftungLeitsatz: Zur haftungsrechtlichen Zuordnung eines Schadens, der dem Bauherrn aufgrund der amtspflichtwidrigen Aufhebung einer Baugenehmigung dadurch entstanden ist, dass der vom Bauherrn beauftragte Bauunternehmer von einem für diesen Fall eingeräumten Kündigungsrecht Gebrauch gemacht und den vertraglich zugesagten „pauschalen Schadensersatz" verlangt hat.BGH22.01.2009
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III ZR 172/08 - Schadensersatz wegen Amtspflichtverletzung des Zwangsversteigerungsgerichts; Aufhebung des Zuschlagsbeschlusses; Zustellungsfehler; Differenz zum geringeren VersteigerungserlösLeitsatz: Die Amtspflicht des Versteigerungsgerichts zur Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften im Zwangsversteigerungsverfahren schützt auch den Vollstreckungsgläubiger. Der Schutzzweck dieser Amtspflicht umfasst den Verlust, der dadurch eintritt, dass der Zuschlagsbeschluss wegen eines Zustellungsfehlers wieder aufgehoben wird und in einem nachfolgenden Versteigerungstermin ein geringerer Erlös erzielt wird (Abgrenzung zum Senatsurteil vom 13. September 2001 - III ZR 228/00 - NJW-RR 2002, 307).BGH22.01.2009