Urteil Schadensersatz wegen Amtspflichtverletzung des Zwangsversteigerungsgerichts
Schlagworte
Schadensersatz wegen Amtspflichtverletzung des Zwangsversteigerungsgerichts; Aufhebung des Zuschlagsbeschlusses; Zustellungsfehler; Differenz zum geringeren Versteigerungserlös
Leitsatz
Die Amtspflicht des Versteigerungsgerichts zur Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften im Zwangsversteigerungsverfahren schützt auch den Vollstreckungsgläubiger. Der Schutzzweck dieser Amtspflicht umfasst den Verlust, der dadurch eintritt, dass der Zuschlagsbeschluss wegen eines Zustellungsfehlers wieder aufgehoben wird und in einem nachfolgenden Versteigerungstermin ein geringerer Erlös erzielt wird (Abgrenzung zum Senatsurteil vom 13. September 2001 - III ZR 228/00 - NJW-RR 2002, 307).
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