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Suchergebnis Urteilssuche (281 - 290 von 806)

  1. V ZB 118/08 - Zwangsversteigerung; Einstellungsantrag; Zuschlag; Zuschlagsversagungsgrund; schutzwürdige Belange des Schuldners; unterbliebene Belehrung über Einstellungsantrag
    Leitsatz: a) Eine Verletzung der Soll-Vorschrift des § 30 b Abs. 4 ZVG begründet nur dann einen Zuschlagsversagungsgrund, wenn schutzwürdige Belange des Schuldners beeinträchtigt worden sind. b) Die unterbliebene Belehrung über das Recht, einen Einstellungsantrag nach § 30 a ZVG zu stellen, steht der Erteilung des Zuschlags grundsätzlich nicht entgegen.
    BGH
    19.02.2009
  2. XII ZR 163/07 - Ungerechtfertigte Bereicherung wegen Zweckverfehlung; Bereicherungsanspruch nach Auflösung der Lebensgemeinschaft
    Leitsatz: a) Die bereicherungsrechtliche Rückabwicklung wegen Zweckverfehlung setzt voraus, dass mit dem Empfänger der Leistung eine Willensübereinstimmung über den mit der Leistung verfolgten Zweck erzielt worden ist; einseitige Vorstellungen genügen nicht. b) Nach Auflösung einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft kommt eine über die Ausgestaltung des nichtehelichen Zusammenlebens hinausgehende Zweckbestimmung regelmäßig nur bei solchen Leistungen in Betracht, die deutlich über das hinausgehen, was die Gemeinschaft Tag für Tag benötigt (im Anschluss an das Senatsurteil BGHZ 177, 193). c) Für den Bereicherungsanspruch trägt grundsätzlich derjenige die volle Darlegungs- und Beweislast, der den Anspruch - sei es im Wege der Klage, sei es zum Zwecke der Aufrechnung - geltend macht. Durch die den Bereicherungsschuldner für sog. negative Umstände treffende sekundäre Behauptungslast und durch seine Verpflichtung zum substantiierten Bestreiten des gegnerischen Vortrags ändert sich nichts an der grundsätzlichen Beweislast des Bereicherungsgläubigers.
    BGH
    18.02.2009
  3. VIII ZR 166/08 - Unwirksame Schönheitsreparaturklausel; Farbwahlklausel ("neutrale Farbtöne")
    Leitsatz: 1. Eine Formularklausel, die den Mieter generell und damit auch während der Mietzeit zu einer Dekoration in vorgegebenen Farbtönen verpflichtet, ohne dass dafür ein anerkennenswertes Interesse des Vermieters besteht, benachteiligt den Mieter unangemessen. 2. Bei einer Klausel, wonach der Mieter die Wohnung in neutralem Farbton neu gestrichen übernimmt und sich zur Rückgabe in dem so beschriebenen Zustand verpflichtet, handelt es sich um eine unwirksame Endrenovierungsklausel. (Leitsätze der Redaktion)
    BGH
    18.02.2009
  4. VIII ZR 210/08 - Begriff der Schönheitsreparaturen; Streichen der Fenster und Türen von außen; keine geltungserhaltende Reduktion von AGB
    Leitsatz: 1. Für den Begriff der Schönheitsreparaturen ist auch bei preisfreiem Wohnraum die Definition in § 28 Abs. 4 Satz 3 II. BV maßgeblich (Bestätigung von BGHZ 92, 363, 368). Soweit es um Türen und Fenster geht, gehört zu den Schönheitsreparaturen im Sinne dieser Bestimmung nur das Streichen der Innentüren sowie der Fenster und Außentüren von innen, nicht aber der Außenanstrich von Türen und Fenstern. 2. Die Übertragung der Schönheitsreparaturen auf den Mieter durch die in einem Formularmietvertrag enthaltene Klausel "Schönheitsreparaturen trägt der Mieter (vgl. § 13) einschließlich Streichen von Außenfenstern, Balkontür und Loggia." in Verbindung mit der ergänzenden Klausel (§ 13) "Trägt der Mieter die Schönheitsreparaturen, hat er folgende Arbeiten fachgerecht auszuführen: Tapezieren, Anstreichen der Wände und Decken, das Streichen der Fußböden, Reinigen und Abziehen und Wiederherstellung der Versiegelung von Parkett, das Streichen der Heizkörper einschließlich der Heizrohre sowie der Türen und Fenster." ist wegen unangemessener Benachteiligung des Mieters insgesamt unwirksam. Die Unwirksamkeit ist nicht auf die Textbestandteile "einschließlich Streichen von Außenfenstern, Balkontür und Loggia" und "sowie der Türen und Fenster" beschränkt.
    BGH
    18.02.2009
  5. IX ZB 215/08 - Keine Verbraucherinsolvenz für geschäftsführenden Mehrheitsgesellschafter einer GmbH
    Leitsatz: Der geschäftsführende Mehrheitsgesellschafter einer GmbH übt auch dann eine selbständige wirtschaftliche Tätigkeit im Sinne der Vorschriften über das Verbraucherinsolvenzverfahren aus, wenn die GmbH persönlich haftende Gesellschafterin einer GmbH & Co. KG ist.
    BGH
    12.02.2009
  6. VII ZR 230/07 - Rechtliche Einheit von Baubetreuungsvertrag mit Grundstücksgeschäft
    Leitsatz: a) Eine rechtliche Einheit eines Baubetreuungsvertrages mit einem Grundstücksgeschäft kann bestehen, wenn sich aus den Umständen ergibt, dass der Auftraggeber gerade an der Bebauung eines bestimmten Grundstücks zu den Bedingungen des Baubetreuungsvertrages interessiert ist. b) Die Vereinbarung eines Rücktrittsrechts in einem Vertrag steht der rechtlichen Einheit mit einem anderen Vertrag nicht entgegen (Fortführung von BGH, Urteil vom 24. September 1987 - VII ZR 306/86, BGHZ 101, 393; Abgrenzung zu BGH, Urteil vom 6. Dezember 1979 - VII ZR 313/78, BGHZ 76, 43 und Urteil vom 6. November 1980 - VII ZR 12/80, BGHZ 78, 346).
    BGH
    12.02.2009
  7. VII ZR 39/08 - Wirksame Verpflichtung aus Bürgschaft trotz unwirksamer Teilabreden
    Leitsatz: a) Die Verpflichtung eines Bauunternehmers in Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bestellers, diesem eine selbstschuldnerische, unbefristete Vertragserfüllungsbürgschaft nach einem zum Vertrag gehörenden Muster zu stellen, und der in diesem Bürgschaftsmuster erklärte Verzicht des Bürgen auf die Einreden nach § 768 BGB, sind sprachlich und inhaltlich trennbare Teile der Sicherungsvereinbarung, die einer gesonderten Wirksamkeitsprüfung zugänglich sind. b) Die Unwirksamkeit der Verpflichtung zum Verzicht des Bürgen auf die Einrede nach § 768 BGB führt nicht zur Unwirksamkeit der Sicherungsvereinbarung im Übrigen.
    BGH
    12.02.2009
  8. IX ZB 112/06 - Insolvenzverfahren; Vollstreckungsgebot; Freigabe aus Insolvenzmasse durch Insolvenzverwalter; unzulässige Zwangsvollstreckung in freigegebenes Vermögen; Hausgeldrückstände
    Leitsatz: Gibt ein Insolvenzverwalter oder Treuhänder einen dem Schuldner gehörenden Gegenstand aus der Insolvenzmasse frei, unterliegt dieser als sonstiges Vermögen des Schuldners dem Vollstreckungsverbot des § 89 Abs. 1 InsO.
    BGH
    12.02.2009
  9. XII ZR 114/06 - Hemmung der Verjährung von Mietzins-, Untermietzins- und Nutzungsentschädigung durch Streitverkündung in einem Vorprozess
    Leitsatz: a) Die Verjährung von Ansprüchen auf Mietzins (§ 535 Abs. 2 BGB) und Nutzungsentschädigung nach § 546 a Abs. 1 BGB (hier im Fall der Untermiete) wird durch eine - zulässige - Streitverkündung nach § 204 Abs. 1 Nr. 6 BGB auch dann gehemmt, wenn sie sich auf ein zu besorgendes Gewährleistungsrecht des Streitverkündungsempfängers bezieht (§ 72 Abs. 1 2. Alt. ZPO). b) Eine Streitverkündung ist zulässig, wenn der Streitverkünder zu der Annahme berechtigt ist, dass durch die im Vorprozess zu treffenden Feststellungen ein Folgeprozess ganz oder teilweise entbehrlich werden könnte.
    BGH
    11.02.2009
  10. II ZR 231/07 - Unwirksame Nachschussverpflichtung; Personengesellschaft; Sozialverbindlichkeit; Gesellschaftsvertrag; Schuldbefreiung; unwirksamer Beschluss ohne Zustimmung der Gesellschafter; Beschlussmängel
    Leitsatz: a) Der Beschluss, der den Gesellschaftern einer Personengesellschaft Nachschusspflichten auferlegt, ist den Gesellschaftern gegenüber unwirksam (§ 707 BGB), die dieser Vermehrung ihrer Beitragspflichten nicht - auch nicht antizipiert (vgl. z.B. Sen.Urt. v. 21. Mai 2007 - II ZR 96/06, ZIP 2007, 1458 Tz. 13 ff.; v. 5. März 2007 - II ZR 282/05, ZIP 2007, 766 Tz. 13, 16 f.) - zugestimmt haben. Diese Unwirksamkeit kann der Gesellschafter auch dann als Einwendung gegenüber der auf einen solchen Beschluss gestützten Zahlungsklage der Gesellschaft geltend machen, wenn nach dem Gesellschaftsvertrag Beschlussmängelstreitigkeiten binnen einer bestimmten Frist eingeleitet werden müssen und diese Frist abgelaufen ist (Bestätigung Sen.Beschl. v. 26. März 2007 - II ZR 22/06, ZIP 2007, 1368 Tz. 10). b) Der ehemalige Gesellschafter haftet für in der Zeit seiner Gesellschaftszugehörigkeit entstandene Sozialverbindlichkeiten als Gesamtschuldner neben dem Erwerber des Gesellschaftsanteils dann nicht, wenn die Gesellschafter bereits im Gesellschaftsvertrag ihre Zustimmung nicht nur zur Übertragung des Gesellschaftsanteils, sondern auch zum schuldbefreienden Übergang der Sozialverbindlichkeiten auf den Erwerber erklärt haben.
    BGH
    09.02.2009