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VG 29 A 175.07 - Wahlmöglichkeit; Zweitschädigung; Berechtigter; Entschädigung; Organleihe; Zuständigkeit; Passivlegitimation; Ausschlussfrist; NachsichtgewährungLeitsatz: 1. Soweit aufgrund der Verwaltungsvereinbarung zwischen dem Bundesministerium der Finanzen und der Senatsverwaltung für Finanzen vom 22. Juli 2005/15. August 2005 das Landesamt zur Regelung offener Vermögensfragen Berlin für die Verfahren betreffend Ansprüche nach § 7 a Abs. 3 b VermG zuständig ist, handelt es sich um einen Fall der sogenannten Organleihe und nicht um eine auftragsweise Übernahme von Verwaltungsaufgaben des Bundes durch das Land mit der Folge, dass die Handlungen des entliehenen Organs dem Entleiher, also der Bundesrepublik Deutschland, zuzurechnen sind. 2. Die Frist des § 7 a Abs. 3 b Satz 4 VermG ist eine materiell-rechtlich wirkende Ausschlussfrist, so dass bei unverschuldeter Fristversäumnis eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nicht möglich ist. 3. Auch bei Versäumung dieser Ausschlussfrist kommt eine Nachsichtgewährung in Betracht, wenn die Versäumung der Frist auf staatliches Fehlverhalten bei der Anwendung von Rechtsvorschriften zurückzuführen ist, ohne deren korrekte Beachtung der Anmelder seine Rechte nicht wahrnehmen kann, und wenn durch die Berücksichtigung der verspäteten Anmeldung der Zweck der Ausschlussfrist nicht verfehlt würde. (Leitsätze der Entscheidung entnommen)VG Berlin28.05.2009
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VG 29 A 272.07 - Erlösauskehranspruch; Vermutung vermögensbedingten Vermögensverlustes; Durchgriff auf Vermögensgegenstände eines TochterunternehmensLeitsatz: 1. Im Rahmen des § 3 Abs. 1 Satz 4 VermG bestehen Ansprüche nicht für Vermögensgegenstände, die bereits vor der Unternehmensschädigung nicht mehr unmittelbar oder mittelbar zum geschädigten Unternehmen gehörten. 2. Ob über den in Abweichung von § 3 Abs. 1 Satz 3 VermG nach dessen Satz 4 zulässigen (einfachen) Durchgriff von Gesellschaftern eines Unternehmens auf dessen einzelne Vermögensgegenstände im Wege des "dreifachen" Zugriffs Ansprüche auf Vermögensgegenstände eines Tochterunternehmens dieses Tochterunternehmens erhoben werden können, bleibt offen. 3. Die bei jüdischen Unternehmen geltende Entziehungsvermutung des § 1 Abs. 6 kann als widerlegt angesehen werden, wenn der Verkauf seiner Anteile zur Unternehmensrettung notwendig war und deren Gesellschafterin hierbei weder verfolgungsbedingt benachteiligt noch schlechter gestellt worden ist. (Leitsätze der Redaktion)VG Berlin05.07.2009
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VG 29 A 42.99 - Bruchteilsrestitution; einfacher Durchgriff; nicht mehr zum Unternehmen gehörende Grundstücke; Erwerb mit Mitteln des Unternehmens; Verdoppelung des Kapitals; GAGFAHLeitsatz: Die Verdoppelung des Stamm- bzw. Grundkapitals stellt jedenfalls dann eine wesentliche Änderung der Kapitalstruktur des Unternehmens dar, wenn sie nicht nur nicht aus der Substanz des Unternehmens erwirtschaftet werden konnte, sondern vielmehr aufgrund erheblicher Schwierigkeiten des Unternehmens erforderlich war.VG Berlin10.12.2009
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29 A 90.08 - Durchsetzung des vermögensgesetzlichen Entschädigungsanspruchs der unbekannten Erben durch den gesetzlichen VertreterLeitsatz: Die Vertretungsmacht des als Vertreter der unbekannten Eigentümer des staatlich verwalteten Grundstücks bestellten gesetzlichen Vertreters erstreckt sich nicht auf die Geltendmachung von Gegenansprüchen des Verfügungsberechtigten gemäß § 7 a VermG. (Leitsatz der Redaktion)VG Berlin24.04.2009
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14 A 3421/07 - Keine Einstellung von Erträgen aus Dachflächenvermietung (hier: Mobilfunk in Kostenmiete); schuldhaftes HandelnLeitsatz: Schuldhaftes Handeln des Eigentümers liegt nicht vor, wenn der höchstrichterlichen Rechtsprechung gefolgt wird. (Leitsatz der Redaktion)OVG Nordrhein-Westfalen30.11.2009
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OVG 1 N 52.08 - Lärmschutz; Auflage für Gaststätte; nächtlicher Betrieb eines Schankvorgartens; Biergarten; erforderliche MessungenLeitsatz: Bei Erteilung einer gaststättenrechtlichen Auflage, den Betrieb eines Schankvorgartens zur Nachtzeit zu unterlassen, kann sich die Behörde grundsätzlich auf eine rechnerische Schallimissionsschutzprognose stützen, deren Rechenverfahren in einer immissionsschutzrechtlichen Ausführungsvorschrift festgelegt ist. In das Rechenverfahren müssen relevante Faktoren mit empirisch erprobten Größen eingehen.OVG Berlin-Brandenburg21.08.2009
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OVG 11 B 10.08 - Kein Betretungsrecht für Ufergrundstücke; Griebnitzsee; Uferweg; UferwanderwegLeitsatz: Ein Betretungsrecht von Ufergrundstücken (hier: Griebnitzsee) für die Öffentlichkeit folgt nicht aus § 44 Abs. 1 Brandenburgisches NatSchG. (Leitsatz der Redaktion)OVG Berlin-Brandenburg02.04.2009
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2 B 7.07 - Bebauungsabschlag; sanierungsrechtlicher Ausgleichsbetrag; sanierungsbedingte Bodenwerterhöhung; Anfangswert; Endwert; Wertermittlungsspielraum; Vergleichswertverfahren; Bodenrichtwertverfahren; Multifaktorenanalyse; Zielbaummethode; Reduktionsklausel; Anrechnung; Erlass; unbillige HärteLeitsatz: Zur Berechnung des sanierungsrechtlichen Ausgleichsbetrages nach der sogenannten Zielbaummethode.OVG Berlin-Brandenburg05.11.2009
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OVG 9 A 1.07 - Überhöhte Gebührensätze für Straßenreinigung bei Änderung der Maßstäbe; Frontmetermaßstab; Quadratmeterwurzelmaßstab; Hinterliegergrundstücke; lotrechte ProjektionenLeitsatz: 1. Der Satzungsgeber ist nicht gehindert, für die Straßenreinigungsgebühren den Gebührenmaßstab dahin zu ändern, dass vom Quadratwurzelmaßstab zum Frontmetermaßstab zurückgekehrt wird. Dabei sind auch Hinterliegergrundstücke zu berücksichtigen. 2. Wird entgegen der Satzung bei Hinterliegergrundstücken die Frontmeterzahl mit einem Verfahren der „lotrechten Projektionen auf die Straße" ermittelt, werden bei schräg zur Straße verlaufenden Grundstücken zu geringe Frontmeterzahlen zugrunde gelegt, mit der Folge, dass die Gebührensatzung unwirksam ist. (Leitsätze der Redaktion)OVG Berlin-Brandenburg28.01.2009
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10 U 146/08 - Abwehr der vom Nachbargrundstück ausgehenden SonnenreflexeLeitsatz: Von baulichen Anlagen auf Nachbargrundstücken ausgehende Sonnenlichtreflexe müssen nicht hingenommen werden. (Leitsatz der Redaktion)OLG Stuttgart09.02.2009