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Urteil Zwangsverwaltung bei Eigenbesitz des Schuldners
Schlagworte
Zwangsverwaltung bei Eigenbesitz des Schuldners; Hausgeldrückstände; eingetragene Rechte
Leitsatz
Eine analoge Anwendung von § 147 ZVG zur Durchsetzung von Rechten, die nicht im Grundbuch eingetragen sind, scheidet aus.
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