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Urteil Wohnflächenangaben unter Einrechnung von Zubehörräumen
Schlagworte
Wohnflächenangaben unter Einrechnung von Zubehörräumen, Kellerräume
Leitsatz
Enthält der Mietvertrag eine Angabe über die Größe der Nutzfläche, umfasst diese auch die als „Zubehör" mitvermieteten Kellerräume.
(Leitsatz der Redaktion)
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