Urteil Wegfall des Anspruchs auf Miete nach Schlossauswechselung
Schlagworte
Wegfall des Anspruchs auf Miete nach Schlossauswechselung; verbotene Eigenmacht
Leitsätze
1. Auch bei Sicherungsmaßnahmen des Vermieters wegen angenommener ungeklärter Wohnverhältnisse durch Austauschen des Wohnungsschlosses ist der Vermieter gehalten und verpflichtet, sich mit dem Mieter in Verbindung zu setzen.
2. Soweit nicht von einer Besitzaufgabe des Mieters ausgegangen werden kann, entfällt der Anspruch auf Zahlung von Mietzins ab Auswechselung des Schlosses der Wohnung durch den Vermieter, auch wenn gleichwohl der Mieter sich über eine längere Zeit (hier 1 1/2 Jahre) nicht um die Wohnung kümmert.
3. Der Anspruch des Vermieters auf Mietzahlung für einen gesondert gemieteten Tiefgaragenplatz bleibt von der Auswechselung des Schlosses für die Wohnungstür unberührt.
(Leitsätze der Redaktion)
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