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Urteil Vertreter des unbekannten Erben
Schlagworte
Vertreter des unbekannten Erben; Aufhebung der Bestellung; Beendigung des Vertreteramtes
Leitsatz
Das Vollstreckungsgericht muss die Bestellung des einstweiligen besonderen Vertreters durch Beschluss aufheben, wenn ihm Umstände bekannt werden, welche die Voraussetzungen der Bestellung entfallen lassen; nur dieser Aufhebungsbeschluss führt zur Beendigung des Vertreteramtes.
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