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Urteil Versorgungsunterbrechung als verbotene Eigenmacht
Schlagworte
Versorgungsunterbrechung als verbotene Eigenmacht
Leitsatz
Eine Unterbrechung von Versorgungsleitungen durch einen außenstehenden Dritten kann - anders als eine Versorgungssperre, die in der Einstellung von Leistungen besteht (vgl. BGH, Urteil vom 6. Mai 2009 - XII ZR 137/07 - GE 2009, 775 = NJW 2009, 1947) - gegenüber dem Besitzer der betroffenen Räume eine verbotene Eigenmacht darstellen.
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