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Urteil Versorgungssperre gegen Mieter und dinglich Wohnberechtigte


Schlagworte

Versorgungssperre gegen Mieter und dinglich Wohnberechtigte

Leitsatz

Eine Versorgungssperre ist nicht nur gegen den Mieter des zahlungssäumigen Wohnungseigentümers zulässig, sondern gleichermaßen gegen den Nutzer aufgrund eines dinglichen Wohnrechts. Die Versorgungssperre kann nicht durch Zahlung von Teilbeträgen auf Heizung und Wasser abgewendet werden, sondern nur durch Ausgleich sämtlicher Zahlungsrückstände.

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