« zurück zur Suche
Urteil Vermögenszuordnungsrecht
Schlagworte
Vermögenszuordnungsrecht; Gemeinden in der DDR; Körperschaft des öffentlichen Rechts; selbständige Gebietskörperschaft; juristische Person; demokratischer Zentralismus; örtliche Staatsorgane
Leitsatz
Die Existenz der Gemeinden in der DDR als selbständige Körperschaften des öffentlichen Rechts endete spätestens mit Inkrafttreten des Gesetzes über die weitere Demokratisierung des Aufbaus und der Arbeitsweise der staatlichen Organe in den Ländern der Deutschen Demokratischen Republik vom 23. Juli 1952 (GBl. DDR S. 613).
Hier endet der kostenfreie Auszug dieses Dokuments.
Sie möchten die vollständigen Urteile (zum großen Teil mit Kommentar und weiterführenden Hinweisen) lesen und jederzeit alle Recherchefunktionen der DoReMi nutzen können?
Der DoReMi-Zugang bietet Ihnen unbeschränkten Zugriff auf alle Dokumente.
nur
5,- €
/ Monat