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Urteil Verletzung der Aufsichtspflicht für Kind im Vorschulalter


Schlagworte

Verletzung der Aufsichtspflicht für Kind im Vorschulalter; Kontrolle von Kinderspielplätzen; Kleinkind

Leitsatz

Ein Aufsichtspflichtiger muss dafür sorgen, dass ein Kind im Alter von 5 1/2 Jahren auf einem Spielplatz in regelmäßigen Abständen von höchstens 30 Minuten kontrolliert wird.

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