Urteil Verjährungsneubeginn bei Anerkenntnis des Anspruchs auf Nutzungsherausgabe durch Bevollmächtigung des Verfügungsberechtigten
Schlagworte
Verjährungsneubeginn bei Anerkenntnis des Anspruchs auf Nutzungsherausgabe durch Bevollmächtigung des Verfügungsberechtigten
Leitsätze
1. Herausgabe der Mieten schuldet nach § 7 Abs. 7 Satz 1 und 2 VermG der „Verfügungsberechtigte"; dies ist gem. § 2 Abs. 3 VermG derjenige, in dessen Eigentum das Grundstück in dem maßgeblichen Zeitpunkt steht.
2. Für ein Anerkenntnis „in anderer Weise" im Sinne des § 212 Abs. 1 Nr. 1 BGB genügt ein tatsächliches Verhalten des Schuldners gegenüber dem Gläubiger, aus dem sich das Bewusstsein vom Bestehen der Forderung unzweideutig entnehmen lässt und angesichts dessen der Gläubiger darauf vertrauen darf, dass sich der Schuldner nicht auf den Ablauf der Verjährung berufen wird.
3. Auf das Anerkenntnis finden die Vorschriften über die Stellvertretung entsprechende Anwendung.
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