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Urteil Unzutreffende Bezeichnung im Wohnungsabnahmeprotokoll unschädlich
Schlagworte
Unzutreffende Bezeichnung im Wohnungsabnahmeprotokoll unschädlich; Heizkostenabrechnung; Umlage der Nahwärme; Begriff der Zentralheizung
Leitsatz
Ist im Mietvertrag in der Bestimmung über die Umlage der Heizkosten formularmäßig geregelt, dass der Mieter (auch) die Kosten der eigenständigen Lieferung von Wärme und/oder Warmwasser zu tragen hat, steht der Umlage dieser Kosten nicht entgegen, dass im Mietvertrag bzw. im Wohnungsübergabeprotokoll als Heizungsart "Fernheizung/Zentralheizung" angegeben worden ist.
(Leitsatz der Redaktion)
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