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Urteil Unzutreffende Antworten in Selbstauskunft berechtigen zur Kündigung
Schlagworte
Unzutreffende Antworten in Selbstauskunft berechtigen zur Kündigung
Leitsatz
Beantwortet der Mieter in der "Selbstauskunft" Fragen nach Beschäftigungsverhältnis und monatlichem Einkommen unzutreffend, ist der Vermieter zur Anfechtung bzw. fristlosen Kündigung berechtigt.
(Leitsatz der Redaktion)
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