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Urteil Unzulässige Teilkündigung eines gemeinschaftlich genutzten Gartens
Schlagworte
Unzulässige Teilkündigung eines gemeinschaftlich genutzten Gartens
Leitsatz
Nach Treu und Glauben kann der Vermieter gehindert sein, im Zuge der Schaffung neuen Wohnraums die Nutzung bisher von allen Mietern gemeinschaftlich genutzter Gartenflächen zu kündigen, um sie künftig nur bestimmten Mietern zur Verfügung zu stellen.
(Leitsatz der Redaktion)
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