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Urteil Unzulässige Entscheidung des Einzelrichters
Schlagworte
Unzulässige Entscheidung des Einzelrichters
Leitsatz
Verneint der Einzelrichter die Grundsatzbedeutung der Sache, lässt aber andererseits die Rechtsbeschwerde zu, ist die Entscheidung im Rechtsbeschwerdeverfahren aufzuheben und die Sache zurückzuverweisen, weil die Zuständigkeit des Einzelrichters in objektiv willkürlicher Weise bejaht worden ist (Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG).
(Leitsatz der Redaktion)
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