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Urteil Unwirksame Farbwahlklausel für Türen und Fenster
Schlagworte
Unwirksame Farbwahlklausel für Türen und Fenster
Leitsatz
Die Verpflichtung des Mieters zur Durchführung von Schönheitsreparaturen ist insgesamt unwirksam, wenn nach der Anlage zum Mietvertrag Türen und Fenster nur weiß lackiert werden dürfen.
(Leitsatz der Redaktion)
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