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Urteil Unterschreitung der Balkonbrüstungshöhe kein Mietmangel
Schlagworte
Unterschreitung der Balkonbrüstungshöhe kein Mietmangel; Brüstung; Balkonbrüstung; Altbau; Denkmalschutz; Bestandsschutz; Minderung; Mietminderung; Brüstungshöhe; Geländer; Balkon; Altbaustandard; Verkehrssicherung; Bauordnungsrecht; Mindeststandard; Nutzungsbeeinträchtigung
Leitsatz
Die Unterschreitung der Balkonbrüstungshöhe um 16,5 cm in einem denkmalgeschützten Haus stellt keinen Mietmangel dar.
(Leitsatz der Redaktion)
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