Urteil Sperrwirkung der Planfeststellung für nachbarrechtliche Ausgleichsansprüche wegen Lärmbelästigung
Schlagworte
Sperrwirkung der Planfeststellung für nachbarrechtliche Ausgleichsansprüche wegen Lärmbelästigung; zivilrechtlicher Entschädigungsanspruch; Immissionen von Baustellen; Nichteinhaltung der nachbarschützenden Planvorgaben durch Vorhabenträger; Staubimmissionen; Zugangsbeschränkungen; öffentliche Bauvorhaben
Leitsatz
Der zivilrechtliche Entschädigungsanspruch nach § 906 Abs. 2 Satz 2 BGB wegen Lärmbelästigungen tritt auch dann hinter die im Planfeststellungsverfahren gegebenen Rechtsbehelfe zurück, wenn der Vorhabenträger die den Nachbar schützenden Planvorgaben nicht einhält (Fortführung von Senat, BGHZ 161, 323).
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