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Urteil Sondernutzungsrecht an Wasserfläche und Bootssteg


Schlagworte

Sondernutzungsrecht an Wasserfläche und Bootssteg; Anlegepfähle; Wassergrundstück; Wohnungseigentümergemeinschaft

Leitsatz

Zur besseren Benutzbarkeit einer Sondernutzungsfläche an einem dem WEG-Grundstück angrenzenden Gewässer können Anlegepfähle zur dauerhaften Befestigung von Booten errichtet werden. Das gilt insbesondere dann, wenn diese Sondernutzungsberechtigten von der dauerhaften Befestigung ihrer Boote an einem bereits vorhandenen Anlegesteg ausgeschlossen sind.

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