« zurück zur Suche
Urteil Selbstwiderlegung der Dringlichkeit an Verfügungsgrund
Schlagworte
Selbstwiderlegung der Dringlichkeit an Verfügungsgrund; Konkurrenzschutz in Geschäftsraummiete
Leitsatz
Es fehlt grundsätzlich wegen Selbstwiderlegung der Dringlichkeit an einem Verfügungsgrund, wenn der erstinstanzlich unterlegene Verfügungskläger sich die Berufungsbegründungsfrist um einen Monat verlängern lässt und diese verlängerte Frist fast vollständig ausnutzt.
Hier endet der kostenfreie Auszug dieses Dokuments.
Sie möchten die vollständigen Urteile (zum großen Teil mit Kommentar und weiterführenden Hinweisen) lesen und jederzeit alle Recherchefunktionen der DoReMi nutzen können?
Der DoReMi-Zugang bietet Ihnen unbeschränkten Zugriff auf alle Dokumente.
nur
5,- €
/ Monat