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Urteil Selbständiger Anspruch aus einem Oder-Konto
Schlagworte
Selbständiger Anspruch aus einem Oder-Konto; gemeinsamer Bausparvertrag durch Ehegatten; Gesamtgläubigerschaft; eigenständige Verfügungsbefugnis
Leitsatz
Schließen Ehepartner gemeinsam einen Bausparvertrag, ist, sofern nichts anderes vereinbart wird, davon auszugehen, dass ein Kontokorrentkonto, das die Bausparkasse für sie führt, ein „Oder-Konto" ist und die Ehepartner eine Gesamtgläubigerstellung mit Einzelverfügungsbefugnis haben.
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