Urteil Schadensersatzanspruch nach Vollstreckung aus vorläufig vollstreckbarem Urteil
Schlagworte
Schadensersatzanspruch nach Vollstreckung aus vorläufig vollstreckbarem Urteil; „Begleitschäden“ der Zwangsvollstreckung; Gerichtsvollzieher nicht Verrichtungsgehilfe des Gläubigers; Amtshaftungsanspruch bei pflichtwidrigem Handeln des Gerichtsvollziehers; Räumung; pflichtwidriges Handeln des Gerichtsvollziehers
Leitsätze
„Begleitschäden", die darauf beruhen, dass die Zwangsvollstreckung nicht in der gehörigen Weise durchgeführt worden ist, werden vom Schutzzweck der Haftungsnorm für die Vollstreckung bloß vorläufig vollstreckbarer, später aufgehobener oder geänderter Titel nicht erfasst.
Bei pflichtwidrigem Handeln des Gerichtsvollziehers als Vollstreckungsorgan tritt die Amtshaftung ein. Daneben ist kein Raum für eine Haftung des Gerichtsvollziehers als Verrichtungsgehilfe des Gläubigers.
Hier endet der kostenfreie Auszug dieses Dokuments.
Sie möchten die vollständigen Urteile (zum großen Teil mit Kommentar und weiterführenden Hinweisen) lesen und jederzeit alle Recherchefunktionen der DoReMi nutzen können?