Urteil Räumungsvollstreckung gegen mietende GbR
Schlagworte
Räumungsvollstreckung gegen mietende GbR; Räumungsschutz; Vollstreckungsschutz; Mieter als Vollstreckungsschuldner; GbR als Vollstreckungsschuldner; Zwangsversteigerung; Grundstückserwerb durch Zuschlag; Ersteigerer; Rechtsfähigkeit der GbR
Leitsatz
Aus einem Zuschlagsbeschluss findet gegen den Besitzer des Grundstücks die Räumungsvollstreckung statt. Ein Mieter kann sich auf den Vollstreckungsschutz nach § 57 ZVG nicht berufen, wenn er selbst Vollstreckungsschuldner ist. Das gilt auch dann, wenn der Vollstreckungsschuldner eine GbR ist und deren Gesellschafter sich auf den Vollstreckungsschutz berufen.
(Leitsatz der Redaktion)
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