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Urteil Räumungsschutz bei bevorstehendem Umzug in Ersatzwohnung
Schlagworte
Räumungsschutz bei bevorstehendem Umzug in Ersatzwohnung
Leitsatz
Die Zwangsvollstreckung aus einem Räumungsurteil kann vorübergehend eingestellt werden, wenn der Schuldner kurze Zeit danach in eine Ersatzwohnung ziehen wird und die Zahlung der Nutzungsentschädigung nachweist.
(Leitsatz der Redaktion)
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