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Urteil Prozessführungsbefugnis des Zwangsverwalters
Schlagworte
Prozessführungsbefugnis des Zwangsverwalters; Ermächtigung zur Einziehung rückständiger Mieten; Aufhebung der Zwangsverwaltung; Herausgabe unberechtigt vereinnahmter Mieten; Prozess gegen Dritte
Leitsatz
Die einem Zwangsverwalter im Beschluss über die Aufhebung der Zwangsverwaltung vorbehaltene Befugnis, rückständige Mieten einzuziehen, ermächtigt diesen nicht, einen Rechtsstreit gegen Dritte zu beginnen, welche die Mieten unberechtigt vereinnahmt haben sollen.
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