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Urteil Ordentliche Kündigung wegen Zahlungsverzuges
Schlagworte
Ordentliche Kündigung wegen Zahlungsverzuges; entschuldbarer Irrtum des Mieters über Zahlungspflichten; Minderung für mangelhaften Laminatboden
Leitsatz
Irrt sich der Mieter über die Höhe einer berechtigten Minderungsquote, kann er sich in einem unvermeidbaren Rechtsirrtum befinden mit der Folge, dass eine ordentliche Kündigung nach § 573 Abs. 2 Nr. 1 BGB ausscheiden kann.
(Leitsatz der Redaktion)
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