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Urteil Nutzungsherausgabe
Schlagworte
Nutzungsherausgabe; Ersitzung; Buchersitzung
Leitsätze
1. Art. 237 § 2 Abs. 2 EGBGB heilt bis zum 30. September 1998 nicht angegriffene Entstehungsmängel des im Grundbuch eingetragenen Volkseigentums mit der Folge, dass das Eigentum nach diesem Stichtag auf die nach den Vorschriften über die Abwicklung des Volkseigentums zuordnungsberechtigte juristische Person übergeht.
2. Der Eigentumswechsel führt dazu, dass auch davor entstandene Ansprüche auf Nutzungsersatz gem. § 988 BGB i. V. m. § 818 BGB, die eine Vindikationslage voraussetzen, untergehen.
(Leitsätze der Redaktion)
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