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Urteil Nutzungsentschädigung bei Nichträumung nach Zwangsversteigerung
Schlagworte
Nutzungsentschädigung bei Nichträumung nach Zwangsversteigerung
Leitsatz
Räumt der ehemalige Eigentümer das Grundstück nicht, kann der Ersteigerer im Falle der vorgesehenen Selbstnutzung Nutzungsentschädigung (nur) im Umfang einer zeitanteilig zu berechnenden Wertminderung verlangen.
(Leitsatz der Redaktion)
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